IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. April 2015

    OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015, Az. 1 RBs 232/14
    § 23 Abs. 1a StVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch die bloße Benutzung des Smartphones als Internet-Navigationshilfe während der Fahrt verboten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2015

    BGH, Beschluss vom 01.12.2014, Az. AnwZ (Brfg) 29/14
    § 43a Abs. 3 BRAO, § 74 BRAO

    Der BGH hat entschieden, dass es gegen das berufsständische Sachlichkeitsgebot eines Rechtsanwalts gemäß § 43a Abs. 3 BRAO verstößt, wenn dieser gegenüber einer Rechtsanwältin den objektiv falschen, nicht belegbaren Vorwurf des Betruges erhebt, diese als „Betrügerin“ bezeichnet und mit einer entsprechenden Strafanzeige droht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hamburg, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 166 Gs 377/13
    § 353d Nr. 3 StGB

    Das AG Hamburg hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Strafverteidiger Strate des Gustl Mollath (hier) wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, unter „Vorbehalt der Beschlagnahme des Datenspeichers des Servers und der Speichermedien, auf dem sich die im Antrag genannten Dokumente befinden, die Löschung der auf der Internetseite www.strate.net befindlichen Links und des zugehörigen Inhalts im Internet anzuordnen“. Was wir davon halten? Die Geschwindigkeit, mit der gegen Mollath und sein Verteidigerteam juristisch vorgegangen wird, ist mindestens so atemberaubend, wie das unseres Erachtens in seinem Ausmaß beispiellos phlegmatische Vorgehen der Justiz und der bayerischen Justizministerin Merk, um den offensichtlich unschuldigen Mollath nach über 5 Jahren endlich aus der Psychatrie herauszuholen. Hier wird ganz klar an den richtigen Stellen gearbeitet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 18.08.2010, Az. 21 O 14144/10 – nicht rechtskräftig
    §§ 31; 94 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass die technische Weiterentwicklung der DVD, die Blu-ray-Disc, keine eigenständige, also neue Nutzungsart darstellt, dementsprechend vertraglich keine gesonderte Vereinbarung für die Veröffentlichung eines Films auf einem solchen Datenträger erforderlich ist. Die Antragsgegnerin dieses Verfahrens (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) verwies auf ihre Berechtigung laut einer Vereinbarung, die ihr zunächst das Verbreitungrsecht auf „Videokassetten und -platten“ gewährte und dann, kraft eines Bestätigungsschreibens auch die entsprechenden Rechte in Bezug auf DVDs (Zitat: „Wir sind uns einig, dass eine Vermarktung auf DVD die logische Fortsetzung und sinnvolle Ergänzung zur VHS-Kassette darstellt“). Es sei, so die Kammer, eine Tatsache, dass auch unter den Begriff DVD keineswegs nur ein einzelnes Format, sondern eine Vielzahl von optisch auslesbaren Speichermedien mit unterschiedlicher Informationsdichte fielen. (mehr …)

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