Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Zur wettbewerblichen Eigenart von Taschen im Sinne von § 4 Nr. 9a UWGveröffentlicht am 3. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az. 4 U 32/14
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) UWG, § 8 Abs. 1 S.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass „Le-Pliage“-ähnliche Taschen des Herstellers Longchamp nicht vertrieben werden dürfen. Dabei wies der Senat darauf hin, dass die für den Tatbestand der unlauteren Nachahmung erforderliche wettbewerbliche Eigenart nur durch einen Gesamteindruck des Erzeugnisses, nicht durch eine Einzelbetrachtung individueller Merkmale festgestellt werden könne. Das Übereinstimmen des Gesamteindrucks könne allerdings vom Gericht aus eigener Sachkunde festgestellt werden; eines Sachverständigen bedürfe es insoweit nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur irreführenden Bewerbung eines „Feuchtigkeit spendenden“ Nassrasierersveröffentlicht am 30. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
§ 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Irreführende Herkunftsangabe für „türkischen“ Käse, der in den Niederlanden hergestellt wirdveröffentlicht am 21. Februar 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12
§ 126 ff. MarkenG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Käses als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Ka?ari“ irreführend ist, wenn der Käse in Deutschland oder den Niederlanden hergestellt wird. Bei dem Begriff „Erzincan“ handele es sich um eine Stadt im Nordosten der Türkei. Durch die Bezeichnung werde bei den angesprochenen Verkehrskreisen (hier: hauptsächlich türkisch-stämmige Kundschaft von Lebensmittelgeschäften) der Eindruck erweckt, der Käse oder jedenfalls die Zutaten stammten aus der bezeichneten türkischen Region. Ein Hinweis „nach türkischer Art“ sei gerade nicht ausreichend, um den Irrtum auszuräumen bzw. könne diesen sogar noch verstärken.