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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. September 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az. 4 U 32/14
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) UWG, § 8 Abs. 1 S.1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass „Le-Pliage“-ähnliche Taschen des Herstellers Longchamp nicht vertrieben werden dürfen. Dabei wies der Senat darauf hin, dass die für den Tatbestand der unlauteren Nachahmung erforderliche wettbewerbliche Eigenart nur durch einen Gesamteindruck des Erzeugnisses, nicht durch eine Einzelbetrachtung individueller Merkmale festgestellt werden könne. Das Übereinstimmen des Gesamteindrucks könne allerdings vom Gericht aus eigener Sachkunde festgestellt werden; eines Sachverständigen bedürfe es insoweit nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
    § 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Februar 2013

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12
    § 126 ff. MarkenG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Käses als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Ka?ari“ irreführend ist, wenn der Käse in Deutschland oder den Niederlanden hergestellt wird. Bei dem Begriff „Erzincan“ handele es sich um eine Stadt im Nordosten der Türkei. Durch die Bezeichnung werde bei den angesprochenen Verkehrskreisen (hier: hauptsächlich türkisch-stämmige Kundschaft von Lebensmittelgeschäften) der Eindruck erweckt, der Käse oder jedenfalls die Zutaten stammten aus der bezeichneten türkischen Region. Ein Hinweis „nach türkischer Art“ sei gerade nicht ausreichend, um den Irrtum auszuräumen bzw. könne diesen sogar noch verstärken.

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