Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Durch „Teilen“ bei Facebook macht man sich einen Beitrag nicht zu eigenveröffentlicht am 26. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15
§ 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 ff BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass das sog. Teilen eines Beitrags in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mit einer Verlinkung und einem damit verbundenen Zueigenmachen einer Äußerung vergleichbar ist. Zwar sei die Teilen-Funktion einer Verlinkung technisch ähnlich, es handele sich allerdings lediglich um einen Hinweis auf private Inhalte anderer Nutzer, mit welchen keine Identifikation vorliege. Deswegen enthalte das Teilen außer der Verbreitungsfunktion keine darüber hinausgehende Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Erwiderung auf Gegendarstellung darf nicht mit der Gegendarstellung verlinkt oder auf andere Art verbunden werdenveröffentlicht am 29. Februar 2012
KG Berlin, Urteil vom 30.01.2012, Az. 10 U 85/11
§ 56 Abs. 1 Satz 5 RStVDas KG Berlin hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung nicht mit einer Erwiderung verknüpft werden darf. Das in § 56 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 RStV aufgestellte Verbot, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, stelle vielmehr einen weiteren, selbständigen und gewichtigen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dar. Ihnen sei es wegen dieses Verbotes verwehrt, bei der Erwiderung auf eine Gegendarstellung wie sonst selbst zu bestimmen, auf welche gestalterische Weise und mit welchem Inhalt dies geschehen solle. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte der Senat ausdrücklich nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Wer auf einen BitTorrent-Server zum illegalen Filesharing verlinkt, ist zur Unterlassung verpflichtet / Streitwert: 290.000 EURveröffentlicht am 10. Juli 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.).