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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 33 W (pat) 528/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, § 37 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Ethikbank“ nicht als Wortmarke für Finanzdienstleistungen angemeldet werden kann. Es handele sich um eine rein beschreibende (Fantasie-)Angabe für eine Bank, die nach ethischen Grundsätzen handele, so dass dem Begriff kein Hinweis auf das dahinter stehende Unternehmen entnommen werden könne. Ebenso wie den Begriffen „Ökobank“ und „Nationalbank“ mangele es an Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. April 2010

    BPatG, Beschluss vom 10.06.2009, Az. 29 W (pat) 3/06
    § 61 Abs. 1 S. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei der Prüfung einer Markeneintragung die Voreintragung ähnlicher Zeichen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen muss. Im streitigen Fall ging es um die Eintragung der farbigen Wort-/Bildmarke „FREIZEIT Rätsel Woche“, unter anderem für Zeitschriften. Das DPMA sprach dem Begriff die Unterscheidungskraft ab, da er lediglich beschreibend sei. Die farbige Gestaltung falle nicht erheblich ins Gewicht. Die von der Antragstellerin angegebenen ähnlichen Voreintragungen (z.B. „freizeit woche“ und „FREIZEIT POST“) seien nach Auffassung des DPMA mit dem angemeldeten Zeichen nicht vergleichbar gewesen. Im Übrigen würden selbst fehlerhafte Voreintragungen nicht zu einer Selbstbindung und zu einem Anspruch auf Eintragung führen. Ebenso gebe es bereits entsprechende Zurückweisungen, die von der Markenstelle jedoch nicht spezifiziert wurden. Das BPatG hat die Zurückweisung der Markenanmeldung aufgehoben. Im Einzelnen:

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