IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    EuG, Urteil vom 26.11.2015, Az. T-181/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass in dem Fall, dass eine neue Kennzeichenanmeldung (hier: Wortmarke „Nordschleife“) vollständig in einer bereits eingetragenen Marke (hier: „Management by Nordschleife“) enthalten ist, eine Verwechslungsgefahr bereits impliziert sein kann. Vorliegend hat das Gericht nach eingehender Prüfung der schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit sowie der Prüfung der teilweise identischen Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr angenommen, zumal gerade der kennzeichnungskräftige Teil der älteren Marke mit der neueren Anmeldung übereinstimmt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. Juli 2013

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 109/07
    § 2 AMG, § 21 AMG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Mundspüllösung zur Reduktion bakteriellen Zahnbelags ein Funktionsarzneimittel und daher zulassungspflichtig ist. Sei der entscheidende Wirkstoff (Chlorhexidin) in so großer Menge enthalten, dass Körperfunktionen signifikant beeinflusst würden, sei ein Vertrieb als Kosmetikprodukt nicht erlaubt. Das Landgericht Köln hatte den gleichen Sachverhalt ebenso beurteilt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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