Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Potsdam: Wettbewerbsverband kann von Internet-Handelsplattform Auskunft verlangenveröffentlicht am 18. Juni 2012
LG Potsdam, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 51 O 53/11
§ 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 13 Abs. 1 UKlaGDas LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, dessen Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen feststeht, von dem Betreiber einer Onlinehandelsplattform Auskunft über ein dort unter Pseudonym handelndes Mitglied verlangen kann, wenn er diese Daten zur Verfolgung von verbraucherschutzwidrigem Verhalten benötigt. Ob tatsächlich ein unlauteres Handeln des Mitglieds vorliegt, werde im Rahmen der Auskunftsklage nicht geprüft. Zum Volltext der Entscheidung: