Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die AGB-Klausel „Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ ist bei einem Werkvertrag unwirksamveröffentlicht am 30. Juni 2011
BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07
§ 9 Abs. 1 AGBG (nicht mehr in Kraft); § 307 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass die häufig verwendete AGB-Klausel „Eine Aufrechnung … ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ in Architektenverträgen, bei denen ein Werkvertrag angenommen wird, gegen § 9 Abs. 1 AGBG (heute: § 307 Abs. 1 BGB) verstößt und damit unwirksam ist. Unklar ist, ob diese Entscheidung nur das Werkvertragsrecht betrifft, für die sie ergangen ist. Die Beklagten hatten gegenüber der Honorarforderung eines Architekten mit Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Planung und Bauüberwachung aufgerechnet. Die Begründung des BGH lässt sich allerdings gleichermaßen auf Kaufverträge (zumindest von besonders werthaltigen Sachen) anwenden: Der Auftraggeber des Architektenvertrages würde, so der BGH, entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Eine derartige Benachteiligung liege vor, wenn der Besteller durch das Verbot der Aufrechnung in einem Abrechnungsverhältnis eines Werkvertrages gezwungen werde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustünden. Eine erste Google-Anfrage stellte nach 0,3 Sekunden fest, dass es für diese Klausel im Internet „ungefähr 583.000 Ergebnisse“ gibt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Führt der Kläger in der Klageschrift den gegnerischen Anwalt als Prozessbevollmächtigten auf, ohne dass dieser eine Prozessvollmacht besitzt, geht das Risiko einer unwirksamen Zustellung zu Lasten des Klägersveröffentlicht am 6. Juni 2011
BGH, Urteil vom 06.04.2011, Az. VIII ZR 22/10
§ 172 Abs. 1 Satz 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, bei dem Kläger liegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Keine „Sammelklage“ bei mehreren betroffenen Verwendern einer strittigen AGB-Klauselveröffentlicht am 20. Mai 2011
BGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az. I ZB 63/09
§ 66 Abs.1 ZPOEin Verband hatte eine Unterlassungsklage wegen Verwendung eine angeblich unberechtigten AGB-Klausel erhalten, welche auch andere Verbände der gleichen Branche verwendeten (sog. „Parallelverwender“). Diese sahen in der Klage des beklagten Verbandes eine Möglichkeit, die Wirksamkeit der fraglichen Klausel grundsätzlich klären zu lassen. Das Urteil hätte eine „faktische Präzedenzwirkung“ für die zu erwartenden weiteren Unterlassungsklagen im unterinstanzlichen Bereich. Der BGH verwehrte den anderen Verbänden allerdings die Nebenintervention mit der Begründung, dass allein die Möglichkeit, dass sich unterinstanzliche Gerichte an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren könnten, nicht für das gemäß § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Saarbrücken: Eine AGB-Klausel, die den Pkw-Käufer 8 Wochen an Pkw-Bestellung festhält, ist unwirksamveröffentlicht am 16. März 2011
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.12.2010, Az. 1 U 111/10-29
§§ 147 Abs. 2; 307 Abs. 1 S. 1; 310 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Autohändlers unwirksam ist, wenn der Käufer an die Bestellung eines Fahrzeugs (Angebot) mehr als acht Wochen gebunden ist, ohne dass innerhalb dieser Zeit der Verkäufer das Angebot annehmen muss. Für die Bestimmung der jeweiligen Annahmefrist (vgl. § 147 Abs. 2 BGB) seien drei Komponenten zu berücksichtigen, nämlich die Beförderungszeit des Antrags, die Überlegungsfrist des Antragsempfängers sowie die Beförderungszeit der Annahme. Gemessen an diesen Voraussetzungen ist eine Frist von mehr als einem Monat als bei weitem zu lang anzusehen. Die Beförderungszeit von Antrag und Annahme habe dem normalen Postlauf entsprochen. Die Überlegungsfrist der Insolvenzschuldnerin könne ebenfalls relativ kurz bemessen werden; denn da in der Bestellung die Beschreibung des Fahrzeugs bereits in allen Einzelheiten enthalten gewesen sei, habe davon ausgegangen werden können, dass die Überlegungen, ob das Fahrzeug an den Beklagten veräußert werden soll, bereits mit Ausfüllung des Bestellformulars abgeschlossen gewesen seien. Gründe, die es rechtfertigen würden, hier von einer längeren Überlegungsfrist auszugehen, seien nicht erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Beschluss des DPMA ohne Unterschrift und Dienstsiegel unwirksam / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 4. Januar 2011
BPatG, Beschluss vom 16.11.2010, Az. 33 W (pat) 14/10
§§ 61 Abs. 1 Satz 1 MarkenG; 20 Abs. 2 DPMAVDas BPatG hat entschieden, dass die Zurückweisung einer Markenanmeldung durch einen Beschluss, der im Original weder eine Original-Unterschrift noch den mit einem Dienstsiegel versehenen Namensabdruck des entscheidenden Beamten enthält, unwirksam ist. Der gegen den Beschluss gerichteten Beschwerde war stattzugeben; die Unwirksamkeit könne nicht im Beschwerdeverfahren durch Nachholung der Unterschrift geheilt werden. Der Beschluss müsse neu ausgefertigt und zugestellt werden und setze dann erneut eine Beschwerdefrist in Gang. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Zittau: Käufer hat Anspruch auf Erhalt einer Ware im Wert von 990,00 EUR bei eBay-Sofortkauf für 1,00 EUR / Unwirksame Anfechtungveröffentlicht am 18. Dezember 2010
AG Zittau, Urteil vom 16.02.2010, Az. 5 C 0219/09
§§ 119 Abs. 1, Abs. 2; 133; 142 Abs. 1; 143 Abs. 1; 157; 433 BGBDas AG Zittau hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der bei eBay Ware, welche einen Wert von ca. 1.000 EUR hat, zu einem Sofortkaufpreis von 1,00 EUR anbietet, diesen Vertrag zu erfüllen hat. Die Anfechtungserklärung hielt das Amtsgericht nicht für wirksam. Der Beklagte habe lediglich behauptet, dass ihm beim Einstellen des Artikels ein Fehler unterlaufen sei. Dies allein sei jedoch nicht ausreichend. Ein Anfechtungsgrund seien insbesondere Erklärungs- und Inhaltsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB sowie ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft nach § 119 Abs. 2 BGB. Deren Voraussetzungen seien jedoch nicht dargetan, worauf der Beklagte bereits mit Verfügung vom 06.07.2009 hingewiesen worden sei. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.
- LG Dresden: Vorleistungspflicht in AGB eines Internet-System-Vertrages gegenüber Unternehmer nicht unwirksam / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 10. Dezember 2010
LG Dresden, Urteil vom 20.08.2010, Az. 4 S 26/10
§§ 307, 309 Nr. 9a, 310 BGBDas LG Dresden hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, mit der in einem sog. Internet-System-Vertrag eine Vorleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart wird, mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Koblenz: Zur Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung von Mindestumsätzenveröffentlicht am 25. Juli 2010
OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
§ 307 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)
- Evil Knebel – der Entwicklervertrag für das Apple iPhoneveröffentlicht am 16. März 2010
Die Electronic Frontiert Foundation (EFF) ist eines bislang noch nicht veröffentlichten Entwicklervertrags habhaft geworden, den Entwickler zu unterzeichnen haben, falls sie Anwendungen („Apps“) für das iPhone entwickeln wollen (Quelle). Weniger kultig als das iPhone ist dessen Inhalt, wie Fred von Lohmann herausstellt. Abschnitt 10.4 zwinge die Entwickler, sich öffentlicher Äußerungen („public statements“) über den (keineswegs vertraulichen) Vertrag zu enthalten. Aus Abschnitt 7.2 des Vertrages gehe hervor, dass die Anwendung, welche unter Verwendung des Apple System Developer Kits (SDK) programmiert würden, nur über den AppStore vertrieben werden dürften. Apple dürfe allerdings das App von einem Vertrieb über den AppStore ausschließen (ja sogar [Amazon-mäßig] ferngesteuert auf den iPhones von Apple Nutzern löschen, s. Abschnitt 8 ) womit das App dann für den Entwickler gänzlich nutzlos werde, da ein alternativer Vertrieb über konkurrierende AppPlattformen wie Cydia oder Rock Your Phone [für gejailbreakte iPhones] ausgeschlossen sei. (mehr …)
- LG Hamburg: Unterlassungsaufforderung ohne Ultimatum ist nicht als Abmahnung zu wertenveröffentlicht am 13. Juli 2009
LG Hamburg, Urteil vom 08.02.2008, Az. 324 O 798/07
§§ 823, 1004 BGBDas LG Hamburg hat in dieser presserechtlichen Entscheidung zu der Wirkung und den Voraussetzungen einer Abmahnung Stellung genommen. Eine Bitte sei noch keine ultimative Aufforderung zum Unterlassen, welche wiederum der Abmahnung wesenseigen sei. Unterbleibe in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten eine Abmahnung und werde der Anspruch sofort anerkannt, so habe der Verletzte nach § 93 ZPO die Verfahrenskosten zu tragen (mwN.). Eine ordnungsgemäße Abmahnung setze neben der bestimmten Unterlassungsaufforderung die eindeutige Kennzeichnung des Streitgegenstandes, die Setzung einer ausreichenden Äußerungsfrist und auch die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall ihrer Fruchtlosigkeit voraus. Überwiegend werde für das Vorliegen einer Abmahnung die außergerichtliche Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, verlangt. (mehr …)