Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: AGB-Klausel eines Reisebüros, welche bei Zahlungsrückstand des Kunden die Stornierung der Reise vorsieht, ist ungültigveröffentlicht am 18. Juni 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2011, Az. 12 O 435/10
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG, § 1 UKlaG; § 307 ff BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Reisebüro die AGB-Klausel „Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das A.-Reisebüro die angegebene Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.“ nicht mehr verwenden darf. Die Klausel laufe dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung zum Vertragsrücktritt zuwider. Ein einfacher Zahlungsrückstand rechtfertige die Vertragsauflösung nicht; ein Rücktrittsrecht bestehe grundsätzlich nur dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit Ablehnungsandrohung gesetzt habe. Daran fehle es bei Verwendung der o.g. Klausel. Zum Volltext der Entscheidung: