IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2010

    OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010, Az. I-4 W 119/10
    § 101 Abs. 1, 10 UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Antrag eines Rechteinhabers für einen Musiktitel gegen einen Provider, IP-Adressen und Verbindungszeitpunkte für künftige Rechtsverletzungen zu speichern, zurückzuweisen ist. Ebenso hatte bereits das OLG Frankfurt vor knapp einem Jahr entschieden. Für den geltend gemachten Anspruch bestehe keine gesetzliche Grundlage. Zwar sei zu befürchten, dass Auskunftsansprüche von Rechteinhabern an Hand bereits ermittelter IP-Adressen ins Leere laufen können, wenn die relevanten Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gelöscht wurden. Dies rechtfertige jedoch nicht, den Provider zu einer Datenspeicherung „auf Zuruf“ zu verpflichten. Die Antragstellerin begehre vorliegend nicht eine Sicherung der Verkehrsdaten nach bereits festgestellten Verstößen auf der Grundlage entsprechend ermittelter IP-Adressen, sondern – wenn auch wegen vorheriger Verstöße gewissermaßen anlassbezogen – bereits zuvor im Hinblick auf erst zukünftige und erwartete Rechtsverletzungen in Bezug auf bestimmte Tonaufnahmen, um so Löschungen prophylaktisch zu verhindern. Eine solche Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzrechts könne gerichtlich nicht bestimmt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2010

    Der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière hat am 22.06.2010 folgende 14 Thesen für die zukünftige Netzpolitik vorgestellt, die Themen wie die freie Entfaltung der Netzgemeinde, Sicherheit, Technologie und staatliche Eingriffsrechte behandeln. Zu der Erklärung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Der nach seinem eigenem Bekunden innovativste Business-Think-Tank Deutschlands, forward2business, lässt seine(n) Auguren über die Entwicklung des Datenschutzes in den nächsten 10 Jahren philosophieren. Bereits der Titel „Das letzte Gefecht des Datenschutzes“ lässt Böses erahnen. Inhaltlich wird es dann auch kaum besser. Die Kapitulation und Auflösung der Medienmarken ARD und RTL vor den reinen Medieninhalten nehmen wir noch hin („Datenschutztrend 1: Elektronischer Assistent“). Die erste Krise bahnt sich dann aber schon bei dem angekündigten Paradigmenwechsel („Datenschutztrend 2“) an. Die Bevölkerung von morgen „will ihre Daten nicht verheimlichen“. Angeblich. Sie will sie demjenigen freigeben, dem sie vertraut und für andere sperren. Unter Berücksichtigung von „Datenschutztrend 3“ stufen wir Werbeunternehmen als „vertraut“ ein. Nein, nicht wirklich. Der Datenschutztrend 3 („Ich will Daten freigeben!“) lässt uns final nach Tamiflu® rufen. Das wollen wir nämlich heute nicht und auch nicht morgen. Selbst dann nicht, wenn wenn „wir statt mit sinnloser Streuwerbung überschüttet zu werden speziell auf unsere Vorlieben und Bedürfnisse ausgewählte Werbung bekommen.“ Ehrlich gesagt wollen wir überhaupt keine Werbung – gerade WEIL uns auch morgen ein ständiger „Informations-Overflow“ umgibt. Datenschutztrend 4 („Trust Center“) lässt Orwell’sche Dimensionen erkennen. Demnach soll es Einrichtungen (Rechenzentren?) geben, welche die Daten aller Nutzer in Deutschland zentral speichern und entsprechend freigeben. Von den weiteren, stark lobbyverdächtigen „Trends“ mögen sich unsere Leser selbst überzeugen. Soviel Zeit muss sein (JavaScript-Link: f2b).

  • veröffentlicht am 13. Januar 2009

    Nach einer Studie des Softwarehauses EPOQ GmbH (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie) wird in der Zukunft des Onlinemarketings auf folgende Bereiche Wert zu legen sein: Intelligente Web 2.0-Technologien, Suchmaschinen-Optimierung, elektronische Newsletter und integriertes E-Mail-Marketing. Weiterhin genannt werden Online-Pressearbeit, Markenführung im Internet, Performance-Marketing, Couponing und Sponsoring sowie allgemeines SMS-Marketing. Bei diesen Marketingformen sollte allerdings tunlichst auf die Einhaltung geltenden Rechts geachtet werden, um nicht erhebliche finanzielle Verluste auf Grund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für elektronische Newsletter und SMS-Marketing.

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einer vom Branchenverband BITKOM e.V veröffentlichten Studie zum Affiliate-Management genießt diese Werbe- und Vertriebsform einen wachsenden Zuspruch. Rund 79% der Unternehmen planten in Zukunft, diese Werbeform auszubauen. Es handele sich um ein besonders effizientes und risikoreduziertes Geschäfts- modell, so der BITKOM (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie Affiliate Management). Das Affiliate-Management bedarf indes sorgfältiger Überwachung, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG München; AG Pforzheim).

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