Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Dringlichkeit im Eilverfahren – Zur Wissenszurechnung einzelner Mitarbeiter eines Unternehmensveröffentlicht am 1. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2014, Az. 6 U 243/13
§ 14 MarkenG, § 23 Nr. 3 MarkenG; EGRL 48/2004Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Verwendung einer fremden Marke als Domainname, wodurch der Eindruck erweckt werde, dass zum Markeninhaber ein Auftragsverhältnis besteht, für die Dringlichkeitsvermutung erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens, der in der Lage ist, eine mögliche Verletzung zu erkennen, von dem Verstoß Kenntnis hat. Kenntnis eines Organs des Unternehmens oder der Rechtsabteilung sei nicht erforderlich. Jedoch nicht als so genannter „Wissensvertreter“ einzustufen sei vorliegend der Bearbeiter einer Verbraucherbeschwerde, wenn aus Anlagen der Beschwerde zwar mittelbar die Verletzung hervorgehe, dies jedoch für die Bearbeitung der Beschwerde nicht von Belang gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Gießen: Wird ein eBay-Konto gehackt und werden von einem unbekannten Dritten Verträge darüber abgeschlossen, haftet das eBay-Mitglied nichtveröffentlicht am 14. Mai 2013
LG Gießen, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 1 S 337/12
§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB, § 167 BGBDas LG Gießen hat entschieden, dass der Inhaber eines „gehackten“ Mitgliedskontos nicht für vertragliche Pflichten haftet, die ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung des Mitgliedskontos herbeiführt. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines Ebay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen seien dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Nach diesen Grundsätzen sei vorliegend indes nicht von einer wirksamen Vertretung des Beklagten auszugehen, so dass eine Zurechnung des Vertragsschlusses an den Beklagten scheitere. Daran vermöge die Verwendung des passwortgeschützten Ebay-Mitgliedskontos des Beklagten und die Tatsache, dass das Höchstgebot unter diesem Account abgegeben wurde, nichts zu ändern. Die sog. Halzband-Entscheidung des BGH, nach der im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts eine unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines Ebay-Mitgliedskontos als eigenständiger Zurechnungsgrund für unter Verwendung des Kontos begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen sowie sonstige Wettbewerbsverstöße genüge, finde im Vertragsrecht keine Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung (der vom Gericht zitierte Hinweisbeschluss findet sich am Ende der Entscheidungsgründe, ebenfalls im Volltext): (mehr …)
- OLG München: Ist eine Website verlinkt, hat sich der Linksetzer dort nachträglich auftretende Rechtsverstöße nicht ohne weiteres zurechnen zu lassenveröffentlicht am 16. Januar 2009
OLG München, Urteil vom 29.04.2008, Az. 18 U 5645/07
Allgemeine RechtsgrundsätzeDas OLG München hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber einer Website, welcher auf andere Webseiten verlinkt, nur zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Verlinkung verpflichtet ist, den Inhalt zu überprüfen. Weist die Webseite dann nach einer solchen Erstprüfung nachträgliche, gegen geltendes Recht verstoßende Einträge auf, haftet der Website-Betreiber erst dann wieder für die Verlinkung, wenn ihm der Rechtsverstoß zur Kenntnis gebracht worden ist. Eine allgemeine fortwährende Prüfungspflicht bestehe nicht. Im vorliegenden Fall ging es um die missliebige, im Grundsatz aber rechtmäßige Veröffentlichung eines ergangenen Strafurteils und eine Verlinkung auf einen entsprechenden Web-Beitrag. Das OLG wies ferner darauf hin, dass nicht ersichtlich sei, weshalb die Beklagte wegen der Abrufbarkeit von Informationen aus Temporärspeichern von Internetsuchmaschinen haften solle. Die insoweit wesentlichen Teile des Urteils befinden sich an dessen Ende. (mehr …)
- LG München I: Onlinehändler ist für fehlerhafte Preisangaben der Suchmaschine selbst verantwortlichveröffentlicht am 8. Dezember 2008
LG München I, Beschluss vom 17.07.2006, Az. 11 HK O 12517/06
§§ 3, 4, 8 Abs. 2 UWG, PAngVDas LG München I hat mit diesem Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass sich ein Onlinehändler etwaige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), die durch ein Verschulden des Betreibers einer Suchmaschine entstehen, zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall waren die Preisangaben des Onlinehändlers im Shop vollständig aufgeführt, auf Grund der besonderen Darstellungsweise der Suchmaschine allerdings nicht in deren Suchergebnis vollständig abgebildet worden.
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