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07. Geht es auch ohne Anwalt?

a. Es geht ohne Anwalt, wenn Sie das geltende Recht kennen.

In Deutschland existiert eine Unzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Hinzu kommen nahezu täglich Urteile und Beschlüsse der deutschen Amts-, Landes-, Oberlandes- und Bundesgerichte, welche auch auf unterinstanzlicher Ebene bundesweit Bedeutung entwickeln können. Soweit Sie das Recht in dem Sie betreffenden Fall nicht kennen, sollten Sie eine Unterlassungserklärung nicht allein abgeben und nach Möglichkeit auch keine Verhandlung mit der Gegenseite, insbesondere dem gegnerischen Rechtsanwalt führen. Letzteres kann Ihnen rechtliche Nachteile einhandeln, aber auch den strategischen Handlungsspielraum eines Sie später vertretenden Rechtsanwalts empfindlich einschränken. Eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam und nicht ohne weiteres aufkündbar. Praktisch jeder Verstoß gegen die Unterlassungserklärung löst eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro aus. Die Kosten eines Rechtsanwalts für eine Beratung sind deutlich geringer.

b. Einfach die gegnerische Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ist häufig nicht die billigere Lösung.

Der gegnerische Rechtsanwalt kostet Geld. Der von Ihnen mit der Prüfung der Abmahnung beauftragte Rechtsanwalt kostet ebenfalls Geld. Es stellt sich aus Ihrer Sicht möglicherweise die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, nur den gegnerischen Rechtsanwalt zu bezahlen und die von ihm vorgelegte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben.

Nach unserer Erfahrung ist diese Vorgehensweise so gut wie in keinem Fall ratsam – und dies raten wir nicht nur, weil wir mit der Abfassung von Unterlassungserklärungen und der Abwehr von Abmahnungen unser Geld verdienen. Sie sollten Ihren Blick nicht nur auf die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten, die teilweise verlockend niedrig ausfallen, richten, sondern vielmehr auf die mögliche Zahlung einer Vertragsstrafe, die leicht 5.000,00 EUR betragen kann. Bei mehreren Verstößen kann die Vertragsstrafe durchaus mehrmals anfallen. Eine Vertragsstrafe von 10.000,00 – 15.000,00 EUR ist nicht unüblich (LG Darmstadt). In einem Fall wurde eine Vertragsstrafe von 1 Mio. EUR geltend gemacht. Diese setzte der Bundesgerichtshof zwar herab; der abgemahnte Unterlassungsschuldner hatte jedoch im Ergebnis immer noch 200.000,00 EUR an den Abmahner zu zahlen und hatte während des jahrelangen Rechtsstreits die Ungewissheit über dessen Ausgang (BGH).

Möglicherweise sind Sie aber auch nur der Auffassung, dass es billiger ist, die gegnerische Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, weil Sie ja nicht gegen diese verstoßen werden. Dies ist richtig, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung tatsächlich nicht verstoßen. Wenn Sie aber die Feinheiten und Bedeutungen der juristisch formulierten Unterlassungserklärung nicht zu deuten wissen, weil Sie möglicherweise rechtlich nicht bewandert sind, könnte dies ein für Sie folgendschwerer Irrtum sein. Dann riskieren Sie, gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen, ohne überhaupt das Bewusstsein eines Verstoßes zu haben – was Ihnen von den Gerichten nicht etwa als Entschuldigung abgenommen wird. Dem Abgemahnten sollten alle möglichen juristischen Auslegungsvarianten der vorgeschlagenen Unterlassungserklärung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht bekannt sein und er sollte die technische Besonderheiten des Internets kennen, die ohne aktives Zutun des Abgemahnten zu einer Wiederholung des Verstoßes führen können. In vielen Fällen waren unsere Mandanten erstaunt, was man ohne Weiteres aus der ihnen vorgelegten, „einfachen“ Unterlassungserklärung herauslesen konnte. In einigen Fällen hätten die Mandanten bei Unterzeichnung der vorgeschlagenen Unterlassungserklärung Ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen, um nicht gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen.

Wenn Sie nicht vollkommen sicher sind, was Sie unterschreiben und was dies für Sie später bedeutet, sollten Sie sich den Rechtsrat eines spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Dieser ist in aller Regel günstiger als die Risiken, die Sie über 30 Jahre – und so lange ist die Unterlassungserklärung wirksam – eingehen. Teilweise ist ein auf das Recht des Onlinehandels oder Filesharings spezialisierte Rechtsanwalt in der Lage, den Ihnen entstandenen Schaden sogar zu reduzieren. Dann investieren Sie tatsächlich, um zu sparen.

c. Die selbst angefertigte Unterlassungserklärung

Dringlich abgeraten werden muss von einer Abänderung der Unterlassungserklärung nach laienhaftem Gutdünken. Misslingt die alternative Formulierung, entspricht sie also nicht dem, was rechtlich vom Abmahner gefordert werden kann, kann der Abmahner gegen den Abgemahnten sofort vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken oder sogar, zur endgültigen Klärung der Ansprüche, eine Unterlassungsklage erheben. Der Abmahner muss den Abgemahnten nicht etwa darauf hinweisen, dass die Unterlassungserklärung nicht ausreicht; er kann vielmehr sofort prozessieren (vgl. z.B. OLG München). Hiermit können erhebliche und unnötige Mehrkosten verbunden sein. In unserer Beratungspraxis haben wir darüber hinaus zahlreiche Fälle geschildert bekommen, in denen der Sachbearbeiter oder sogar angestellte Rechtsanwalt einer Rechtsschutzversicherung mündlich Verhaltenstipps gegeben hat, die für uns erkennbar rechtlich wie strategisch falsch waren und deren Umsetzung finanziell für den Mandanten folgenschwer gewesen wären.

Zu der beliebten Methode, sich bei Erhalt einer Abmahnung auf „Webseiten „schlau zu lesen“, hat sich die US-amerikanische Kanzlei Bennett & Bennett treffend ausgelassen (hier).

d. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers

Unter Umständen kann die Nichteinschaltung eines Rechtsanwalts zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH oder aber auch anderen gesetzlichen Vertretungsberechtigten eines Unternehmens in anderer Rechtsform führen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2006, Az. 1 U 4/03), insbesondere wenn der Fortgang der Angelegenheit auf Grund der unterbliebenen Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen führt.

e. Wenn der Abmahnung keine Kostenrechnung des Rechtsanwalts beiliegt …

heißt das überhaupt nichts. Wird mit der Abmahnung noch nicht die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht, so heißt dies nicht notwendigerweise, dass die Gegenseite auf eine Kostenerstattung verzichtet. Vielmehr kann die Erstattungsforderung auch noch nach Abgabe der Unterlassungserklärung erhoben werden. Die Abmahnung ohne Kostenforderung erfolgt nicht selten sogar in voller Absicht, um den Abgemahnten hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung „gefügig“ zu machen. In einigen Fällen hat der Abmahner an der Erstattung der Rechtsanwaltskosten aber auch überhaupt kein Interesse. Vielmehr liegt ihm an der Abgabe der Unterlassungserklärung, um bei entsprechendem Verstoß eine ungleich höhere Vertragsstrafe gegen den Abgemahnten geltend machen zu können, die häufig bei mehreren tausend Euro je Verstoß liegt.

f. Warum überhaupt DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE einschalten?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um die Berechtigung einer Abmahnung, die Berechtigung der Abmahnungsgebühren und den Inhalt einer Unterlassungserklärung zutreffend würdigen zu können.

Rechtsanwalt Dr. Ole Damm hat u.a. zum Bereich Wettbewerbsrecht promoviert, ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht. Über seine Position als Vorstandsvorsitzender des Verbandes der bundesdeutschen Onlinehändler e.V. hat er zudem tagesaktuelle Nachrichten zu den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen des Onlinehandels. Dies ist eine ideale Kombination von Beratungskompetenz, die Sie nicht häufig finden werden.

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt hat mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Webchecks und Filesharing-Mandaten. Sie wird Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung in vielen Fällen bereits bei Mitteilung erster Stichworte ohne Weiteres erklären können, was Ihnen widerfahren ist und welche weitere Entwicklung droht oder nicht droht – ohne die Abmahnung im Einzelnen gesehen zu haben. Frau Reinhardt hatte mit den meisten, insbesondere den bekanntesten Rechtsanwaltskanzleien, die wegen Filesharings abmahnen, bereits Kontakt.

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon (s. unten). Die Unterlagen können Sie DR. DAMM & PARTNER gerne per Post übersenden, per Fax oder per E-Mail (als Scan). Sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung insgesamt berechtigt ist, werden wir die Sache nicht eskalieren lassen, sondern für Sie kaufmännisch sinnvoll beenden. Hierzu erhalten Sie eine umfassende Beratung. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Abmahnung in Teilen unberechtigt ist, werden wir für Sie die Verteidigung aufnehmen, ohne dabei jedoch ihr Kosteninteresse aus den Augen zu verlieren. Kosten entstehen für Sie erst, nachdem wir Sie entsprechend belehrt und Sie der Kostenfolge zugestimmt haben. Für unsere Mandanten sind wir – gemäß einer für alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geltenden gesetzlichen Regelung – bundesweit gerichtlich, aber auch außergerichtlich tätig. Häufig können wir Mandate von unserem Kanzleisitz für Sie erledigen.

Hinweis Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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