BAG, Urteil vom 17.03.2016, Az. 8 AZR 665/14
§ 306 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB
Das BAG hat entschieden, dass eine in einem Arbeitsvertrag vorformulierte Vereinbarung einer Vertragsstrafe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn die Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsentgelt höher ist als die Arbeitsvergütung, die für die Zeit zwischen der vorzeitigen tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist an die Beklagte zu zahlen gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung (BAG: Zur Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag, die höher ist als das Gehalt).
Rechtsanwalt wegen Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
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