IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2008

    Die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte (Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann) mahnt weiter eBay-Verkäufer unter dem Vorwurf ab, Produktfälschungen der Trendmarke Ed Hardy anzubieten. Dass sich für den – nicht selten unwissenden – Verkäufer von nicht lizenzierter oder gefälschter Ed Hardy-Ware Ungemach zusammenbraut, ist für diesen frühestens dann erkennbar, wenn er von eBay eine Nachricht erhält, dass sein Angebot auf Grund eines Verstoßes gegen geltendes Markenrecht entfernt wurde (s. unten). Betroffene eBay-Onlinehändler sollten in diesem Falle unverzüglich mit DR. DAMM & PARTNER Kontakt aufnehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass eine überaus kostenträchtige Abmahnung (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Streitwert 50.000 EUR) bevorsteht, die sich durchaus vermeiden lässt.
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  • veröffentlicht am 22. Oktober 2008

    In diesem Gastbeitrag von Ralph P. Görlach, dem Geschäftsführer der Firma Budoten Limited Kampfsport-Versand, Elsterwerde (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Mehrkosten) zeigt ein Onlinehändler auf, welche Kosten ihm durch die Nichtabnahme und ausbleibende Bezahlung verkaufter Ware entstehen. Görlach rechnet vor, dass ein unbezahltes Produkt mit einem Verkaufspreis von 190,00 Euro fünfzehnmal zusätzlich verkauft werden muss, um die dadurch entstandenen Mehrkosten abzudecken.

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 6 U 19/08
    § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung mit dem Begriff „Testsieger“ auch dann zulässig ist, wenn das werbende Unternehmen nicht den ersten Platz des in der Werbung angesprochenen Testes belegt hat. Es kommt entscheidend darauf an, dass das fragliche Unternehmen nicht fälschlicherweise behauptet, wider den tatsächlichen Gegebenheiten der Erstplatzierte des Testes zu sein. In dem dem Gericht vorliegenden Fall warb das beklagte Unternehmen mit dem Satz (abgekürzt): „Als eines von nur drei Instituten erhielt xyz das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.“ Nach Ansicht des Gerichts wurde mit diesem Slogan nicht über eine unzutreffende Erstplatzierung getäuscht, sondern es wäre für den Verbraucher klar ersichtlich, das die Formulierung „gehört zu den Testsiegern“ auf mindestens den zweiten Platz einer Bewertung hindeutet.

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  • veröffentlicht am 1. Oktober 2008

    Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bad Homburg, lehnt seit kurzem die Annahme von sog. Drittunterwerfungserklärungen ab. Entsprechendes ist einer schriftlichen Stellungnahme vom 30.09.2008 (s.u.) gegenüber dem Verband des Bundesdeutschen Onlinehandels e.V. zu entnehmen. Bei der Drittunterwerfung handelt es sich um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte nicht – wie regelmäßig gefordert – gegenüber dem Abmahner, sondern gegenüber einem Dritten abgibt. Eine solche Verfahrensweise ist häufig auf Seiten des Abgemahnten mit der Hoffnung verbunden, dass (1) der Dritte einen Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung nicht ahndet, (2) nicht übermäßig ahndet oder (3) die Vertragsstrafe aus einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung schlicht nicht an den Abmahner gezahlt werden muss. Hintergrund der Drittunterwerfungserklärung ist, dass der Abgemahnte, soweit er bereits vor der Abmahnung eine Abmahnung gleichen Inhalts erhalten hat, nicht erneut eine Unterlassungserklärung abgeben muss, wenn die zuerst abgegebene Unterlassungserklärung einen ernstlichen Unterwerfungswillen des Abgemahnten und einen Verfolgungswillen des Erstabmahners erkennen lässt (BGH GRUR 1983, 186, 188; BGH GRUR 1987, 640, 641).  Sowohl das LG Bielefeld (LG Bielefeld) als auch das LG Frankfurt a.M. (LG Frankfurt a.M.) hatten eine Drittunterwerfung (gegenüber der Wettbewerbszentrale) ohne vorausgehende Abmahnung des Dritten abgelehnt, das LG Berlin (Urteil vom 01.11.2007, Az. 52 O 418/07) und das KG Berlin (Rücknahme der Berufung und Kostenbeschluss vom 25.03.2008, Az. 5 U 180/07) hingegen für ausreichend erklärt. Die Wettbewerbszentrale erläuterte ihren Standpunkt wörtlich wie folgt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. September 2008

    Unseres Erachtens vertrauenswürdigen Quellen zufolge soll eine Person oder ein Unternehmen unter dem Titel „Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Friedrichstraße, Berlin“ Onlinehändler abmahnen. Dem Vernehmen nach soll die Abmahnung, die keine vollständige Postadresse aufweist, einige Verstöße gegen § 5 TMG (Anbieterkennzeichnung) beanstanden, die Unterlassungserklärung zu weit gefasst und die Kostennote des „Rechtsanwalts“ (Streitwert: 30.000 EUR) deutlich überhöht sein. Auftraggeber des „Rechtsanwalts“ sollen eBay-Händler sein, die in der Realität existieren, sich aber dagegen wehren, einen Rechtsanwalt „Schmitz“ mandatiert zu haben, um andere Onlinehändler abzumahnen. Ein „Rechtsanwalt Andreas Schmitz“ in „Berlin“ ist tatsächlich laut bundesweitem (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVom 16. -19. September 2008 findet in Düsseldorf erneut die Leitmesse für digitales Marketing OMD (Online Marketing Düsseldorf) statt, die auch für Marketing-Anwender, also u.a. Onlinehändler, erneut wichtige Signale setzen und zukünftige Entwicklungsströme aufzeigen dürfte. Kostenfrei ist die Teilnahme für den 17. – 18. September 2008. Bestandteil der Messe sind diverse Themen, u.a. „E-Commerce“, „Analytics“, „Performance Marketing“, „Targeting“, „Portal/Plattform“, „Mobile“, „Web 2.0″, „Ad Networks“ und „Community Marketing“. Neu ist ein „E-Commerce-Area“. Neu sind auch die dem Vernehmen nach bereits ausgebuchten sog. „Guided Tours“, die teilnehmende Agenturen für Interessierte zu bestimmten Themen anbieten. Neben verschiedenen Größe und  einer Vielzahl von Schwergewichten der Branche findet sich als Redner u.a. der eBay-Geschäftsführer Dr. Stefan Groß-Selbeck.

  • veröffentlicht am 26. August 2008

    Die von eBay bereits unter dem 22.07.2008 angekündigte und seit dem 12.08.2008 einer breiteren Klientel zugängige modifizierte eBay-Suche (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: eBay Suche) stellt zahlreiche Onlinehändler vor ungeahnte Probleme. Dem Vernehmen nach werden etwa Produktangebote und gesamte Produktsortimente von Onlinehändlern nicht mehr angezeigt, was zu erheblichen, teilweise existenzbedrohenden Umsatzausfällen geführt haben soll. Neben deutlich verlängerten Suchzeiten wird beklagt, dass die neue Auflistungsmethode von Angeboten mittels Artikelmerkmalen in vielen Fällen nicht funktioniert.

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  • veröffentlicht am 31. Juli 2008

    Online-Shop-Berater Steffen Schneider hat sich mit der wichtigen Frage auseinandergesetzt, welche Berufsgenossenschaft für Onlineshops / Onlinehändler zuständig ist. Der Hintergrund: Jeder gewerbliche Betrieb in Deutschland muss sich pflichtweise bei der Berufsgenossenschaft melden, die für seine Branche zuständig ist und – soweit er Arbeitnehmer beschäftigt – für diese Beiträge abführen.

    Den vollen Beitrag lesen Sie hier (? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BG Onlinehandel).

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