FDP legt Entwurf für TMG-Novelle vor: Keine Störerhaftung mehr für Foren, Hyperlinks, Suchmaschinen und Google?

veröffentlicht am 5. März 2009

Die Bundestagsfraktion der FDP legte am 02.12.2008 einen Gesetzesentwurf für die  zukünftige Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vor (BT-Drucks. 16/11173). Ziel ist, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die eCommerce-Richtlinie der EU sei. Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie lud am 04.03.2009 daher verschiedene Sachverständige (s. unten) zu einer Anhörung zur Haftung für Informationen im Internet.  Diskutiert wurden verschiedene Themen, die für alle im Internet tätigen Unternehmen interessant sein dürften. Dabei wurden unterschiedlich Standpunkte erörtert. Christoph Kannengießer vom Markenverband wies beispielsweise auf die Schwierigkeiten hin, Internetauktionshäuser wegen Produktfälschung und Piraterie in Anspruch zu nehmen, obwohl ca. 50 % der von Markenpiraten hergestellten Produkte über das Internet vertrieben würden. Demgegenüber merkte Dr. Wolf Osthaus von der eBay GmbH an, dass bei 7 Millionen neuen Angeboten täglich eine Überwachung kaum möglich sei. Zudem sei eBay nicht Vertriebspartner der Markenpiraten. Von der Markenpiraterie distanziere sich das Auktionshaus ausdrücklich. Ein weiteres Thema der Anhörung war die Frage der Gerichtszuständigkeit. Bei Rechtsverstößen im Internet ist nach dem Prinzip des so genannten „fliegenden Gerichtsstandes“ jedes Gericht in der Bundesrepublik zuständig (fliegender Gerichtsstand). Jörg Heidrich vom Heise-Verlag sah darin eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil Kläger oder Antragsteller sich ein Gericht frei aussuchen könnten.

Welches Gericht dann zuständig sei, wäre für den Beklagten oder Antragsgegner zunächst völlig unklar. Dagegen sah Claus Grewenig vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien kein Problem im „Gerichtstourismus“, weil sich dadurch spezialisierte Gerichte bilden würden, was die Qualität der Spruchpraxis und damit die Rechtssicherheit steigere. Letztere Auffassung ist indes weniger überzeugend, da selbstverständlich auch am Wohnort bzw. Niederlassungsort des Beklagten / Antragsgegners zuständige Spezialgerichte gefunden werden können. Dem LG Frankfurt a.M. weniger juristische Kompetenz in einer  bestimmten Rechtsfrage zuzumuten als dem LG Hamburg ist abwegig.

Zu Wort kamen:
Dr. Wolf Osthaus von der eBay GmbH,
Dr. Arnd Haller, Chefsyndikus bei Google Deutschland und Vorstandsmitglied des Vereins Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
der BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft,
der Verband Telekommunikation und neue Medien e.V.,
Eco – Verband der Deutschen Internetwirtschaft e. V.,
Claus Grewenig vom VPRT Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.,
Christoph Kannengießer vom Markenverband e.V.,
Prof. Dr. Bernd Holznagel, Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster ITM,
RA Jörg Heidrich, heise online,
Diplom-Volkswirt Matthias, Hartmann, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte.

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