LG Dortmund: HNO-Arzt darf Patienten nicht ungefragt einen bestimmten Hörgeräteakustiker zuweisen

veröffentlicht am 2. Mai 2013

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
§ 31 Abs. 2  BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).

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