LG Düsseldorf: QMan-Figuren verletzten Markenrechte an LEGO-Figuren

veröffentlicht am 16. August 2022

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21
Art. 9 Abs. 2 lit. b) und c) UMV

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte Figuren des chinesischen Herstellers QMan die Markenrechte (3D-Marke) der LEGO (Juris) A/S verletzen. LEGO hat sich durch z.B. die eingetragene Gemeinschaftsmarke EM000050450 das dreidimensionale Design der LEGO-Figuren markenrechtlich schützen lassen. Die Düsseldorfer Kammer wies darauf hin, dass die verfahrensgegenständlichen Qman-Figuren zwar einige formale Unterschiede zu den LEGO-Figuren aufwiesen. Ein nicht auf das Gerichtsverfahren bezogenes Youtube-Video („LEGO vs Qman Feuerwehr-Stationen Lego 60215 gegen Qman 12014“) veranschaulicht ab Stelle 43:21 exemplarisch einige grundsätzliche Unterschiede der Figuren. Auf die Unterschiede komme es, so das Landgericht, juristisch aber nicht an. Entscheidend sei vielmehr, dass der Gesamteindruck der Figuren in allen Fällen übereinstimme und damit das Risiko einer Verwechselung mit den geschützten LEGO-Figuren bestehe. Der verklagte Händler darf diese Figuren nun nicht mehr in den Verkehr bringen. Hinweis: In diesem Rechtsstreit ging es übrigens nicht um die mit Noppen versehenen Klemmbausteine des dänischen Herstellers. Zu letzteren hatte der Europäischer Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 14.09.2010, Az. C-48/09 P) entschieden, dass ein Antrag auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke (heute: Unionsmarke) zu Recht vom europäischen Markenamt HABM (heute: EUIPO) zurückgewiesen worden sei, da das Design des Lego-Steins ausschließlich aufgrund seiner technischen Funktion gewählt worden sei. Das zentralen Element des dargestellten Zeichens bestünden nämlich aus zwei Reihen von Vorsprüngen auf der Oberseite des Steins, die für den Zusammenbau notwendig seien. Das wiederum stehe der Eintragung als Gemeinschaftsmarke entgegen. In der Folge wurden zahlreiche ähnliche Spielstein-Designs von Konkurrenten auf den Markt gebracht. Das Europäische Gericht (EuG, Urteil vom 24.03.2021, Az. T-515/19) wiederum hat jüngst entschieden, dass aber das Design der Bausteine schutzwürdig sei. Dies hatte überrascht, da der Unterschied zwischen einer 3D-Marke und einem Design eher formeller Natur ist. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da die Angelegenheit an das EUIPO zurückverwiesen wurde.

 

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