LG München: Streitwert von 10.000 EUR für den Download eines Liedes

veröffentlicht am 17. November 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09
§ 97 UrhG

Das LG München hat einem Verbraucher mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Musikstück „Evacuate The Dancefloor“ mittels einer Tauschbörse im Internet anzubieten. Diese Verfügung wurde trotz einer vorher beim Gericht eingereichten Schutzschrift erlassen, wobei das Gericht nur darauf hinwies, dass trotz Kenntnis der Schutzschrift keine andere Entscheidung getroffen werden konnte. Ähnlich, nur mit ausführlicher Begründung, entschied vor kurzem das LG Hamburg (Link: LG Hamburg). Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Antragsgegner Kosten allein für das Gericht und den gegnerischen Anwalt in Höhe von über 1.000 EUR bedeutet. Hinzu treten noch Kosten für den eigenen Anwalt, was die Angelegenheit zu einem „teuren Spass“ für nur einen Song macht. Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung von der im Bereicht Filesharing-Abmahnung sehr aktiven Kanzlei Nümann + Lang.

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