OLG Schleswig: Wer nicht telefoniert, muss auch nicht zahlen – Unwirksamkeit von Nichtnutzungsgebühren in Mobilfunk-Verträgen

veröffentlicht am 17. Juli 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Festlegung einer Gebühr für die Nichtnutzung eines Mobiltelelfons in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unwirksam ist. Vorliegend sollte der Kunde zusätzlich zu den Vertragsgebühren ca. 5 Euro zahlen, wenn er über drei Monate hinweg sein Handy nicht benutzte. Nach Auffassung des Gerichts sei dies ein Entgelt, für das keine Gegenleistung gebracht werde und den Verbraucher daher unangemessen benachteilige. Die Festlegung eines „Pfandes“ für die Rückgabe der SIM-Karte wurde erachtete das Gericht ebenfalls als rechtswidrig. Das OLG bestätigte damit die Auffassung des LG Kiel (hier). Auf das Urteil hingewiesen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (hier).

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