Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. September 2008

    OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2007, Az. 4 U 170/06
    §
    312 c BGB, § 1 BGB-InfoV, §§ 343, 348 HGB

    Das OLG Hamm hat Kriterien für die Bemessung einer Vertragsstrafe festgelegt, wenn gleich mehrfach gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen wird. Im vorliegenden Fall wurde vom Kläger angesichts von 418 Verstößen gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von insgesamt 2,2 Mio. EUR errechnet, wenngleich nicht in voller Höhe eingefordert. Der Wortlaut der Unterwerfungserklärung lege nach Auffassung des OLG zwar das Verständnis nahe, dass jedes einzelne Internetangebot, das mit den verbotenen AGB versehen sei, die Vertragsstrafe auslöse. Denn es sollen ausdrücklich mehrere Angebote nicht zu einem Verstoß zusammengefasst werden. Das hätte dann zur Konsequenz, dass die Vertragsstrafe hier in 418 Fällen verwirkt wäre. Diese Anzahl der Angebote und der Rechtsverstoß dem Grunde nach war vom Beklagten nicht bestritten worden. Bei dem bloßen Wortverständnis einer Unterwerfungserklärung dürfe aber nicht stehengeblieben werden. Vielmehr sei insbesondere auch die Interessenlagen der Parteien umfassend zu berücksichtigen. Danach liege aber ein anderes Verständnis der Unterwerfungserklärung nahe, als der bloße Wortsinn zunächst nahelege. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. September 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Braunschweig, Urteil vom 26.03.2008, Az. 9 O 250/08
    §§ 14 Abs. 2, 23 Nr. 3 MarkenG

    Das LG Braunschweig ist in diesem Urteil ausdrücklich nicht von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, wonach die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer Adwordkampagne grundsätzlich Zeichenrechte verletzen kann – ebenso wie die Verwendung als Metatag. Hier ist es jedoch der Ansicht, dass es einer auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei nicht verwehrt sei, die registrierte Marke einer Anlageberatungssgesellschaft als Schlüsselwort für eine Google AdWords-Werbung einzusetzen. Es läge kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vor und dementsprechend sei auch keine Markenverletzung gegeben. Bei den Parteien handele es sich nicht um Mitbewerber; es werde auch nicht die Kennzeichnungskraft der Marke für eine identische oder ähnliche Dienstleistung verwendet.
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  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Alle Onlinehändler sollten ihre bisherige Gewohnheiten bei der Neueinstellung von Artikeln auf der Internethandelsplattform eBay unverzüglich überprüfen, um sich vor überraschenden Rechnungssummen zu schützen. Ab dem heutigen Tage unterliegen Onlinehändler, die bei eBay einen sog. Shop unterhalten, neuen und höheren Gebühren für die Inanspruchnahme von Zusatzoptionen bei der Einstellung von neuen Artikeln. Insbesondere bei den Festpreisformaten im eBay-Shop bei Laufzeiten von bis zu 30 Tagen sollen nach einer neutralen Ansicht Preissteigerungen bis zu  über 4.000 % entstehen.

  • veröffentlicht am 25. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999, Az. 20 U 85/98
    § 97 Abs. 1 UrhG, §§ 1, 3 UWG, § 12 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser (eher betagten) Entscheidung deutlich gemacht, dass die Gestaltung einer Website keinen urheberrechtlichen Schutz genießt.
    Die Darstellung einzelner Webseiten auf dem Bildschirm eines Computers stelle in Verbindung mit dem zur Formatierung und Übertragung verwendeten HTML-Code keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Einzelne von der Klägerin gestaltete Webseiten und die ihnen zugrundeliegende Auswahl und Anordnung von Daten genössen im Streitfall keinen Schutz als Datenbankwerke. Ausführungen der Klägerin, sie habe eine komplexe Programmierung vorgenommen, eine serverinterne Suchmaschine oder seiteninterne Navigationsleisten integriert oder sie unterhalte eine durch mehrere Ebenen reichende Baum- und Verweisungsstruktur ,seien nicht ohne weiteres geeignet, eine Schutzfähigkeit nach § 4 Abs. 2 UrhG zu begründen.

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  • veröffentlicht am 25. September 2008

    OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 24/07
    §§ 14 Abs. 1, Abs 2 Nr. 1, Abs 5 Nr. 23 MarkenG

    Das OLG Braunschweig vertritt die Rechtsansicht, dass die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in der  „Adword-Werbung“ von Google einen kennzeichenmäßigen Gebrauch darstellt, weil sich auf diese Weise die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht werde, mittels bestimmter Suchbegriffe Produkte aufzufinden. Auf diese Weise würde gerade die spezifische Lotsenfunktion der verwendeten Marke ausgenutzt, in einem unübersichtlichen Warenangebot die Blickrichtung auf eigene Produkte  zu lenken. Weiterhin wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass trotz anhängiger negativer Feststellungsklage eine Unterlassungsklage erhoben werden könne, da im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gehemmt werde. Die Unterlassungsklage müsse auch nicht im Wege der Widerklage erhoben werden, sondern könne gleichermaßen an einem örtlich entfernten Gericht erhoben werden.

    Update: Das Urteil wurde im Ergebnis erneuert durch OLG Braunschweig, Urteil vom 10.07.2008, Az. 2 U 33/08.

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  • veröffentlicht am 24. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.07.2008, Az. VIII ZR 211/07
    §§ 280, 437, 439 BGB

    Der BGH ist der Rechtsansicht, dass der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe im Rahmen der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe schuldet, jedoch nicht zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe verpflicht ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hat. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe, nachdem der Käufer diese vor der Feststellung des Mangels auf eigene Kosten hat verlegen lassen, kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht. Dabei hafte der Verkäufer nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten habe, etwa weil der nicht offensichtliche Mangel auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen sei.
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  • veröffentlicht am 24. September 2008

    BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07
    §§ BGB 307 Abs. 1, 308

    Der BGH hatte über die (Un)Wirksamkeit verschiedener AGB-Klauseln zu entscheiden, die zum einen die einseitige Anpassung der weiteren AGB sowie von Preislisten und Leistungsbeschreibungen vorsahen und zum anderen die Änderung oben genannter Punkte nach vorheriger schriftlicher Ankündigung an den Kunden, sofern dieser nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Der BGH sah beide Punkte als unwirksam an. Die einseitige Anpassung von Verträgen darf nicht in AGB geregelt werden, da das ursprüngliche Vertragsverhältnis zu Ungunsten der anderen Seite verändert werden könnte. Auch wird gegen das Transparenzgebot verstoßen, da aus der verwendeten allgemeinen Klausel nicht die Reichweite möglicher Änderungen erkennbar wird. Die zweite Klausel – mit Einspruchsfrist des Kunden – wurde ebenfalls als unwirksam angesehen. Die Zustimmungsfiktion bei ausbleibendem Widerspruch des Verbrauchers verstößt ebenfalls gegen geltendes Recht, da ein Großteil der Verbraucher erfahrungsgemäß Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingen allenfalls flüchtig wahrnimmt und so im Ergebnis wiederum eine einseitige Änderungsbefugnis geschaffen würde.

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  • veröffentlicht am 23. September 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 29.07.2008, Az. 13 W 82/08
    § 12 UWG

    Das OLG Celle hat darauf hingewiesen, dass den Abmahnenden keine Verpflichtung trifft, den Gegner vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Erhebung der Unterlassungsklage an die Abgabe der (angekündigten) Unterlassungserklärung zu erinnern, wenn der Abgemahnte tatsächlich lediglich die Abmahnpauschale anweist. Vielmehr sei in Wettbewerbs- streitigkeiten regelmäßig davon auszugehen, dass der Verletzer, der auf ein Abmahnschreiben nicht reagiert oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgibt, Veranlassung zur Klageerhebung gebe. Aus der Rechtsprechung des BGH, wonach der Abmahnende im Rahmen einer sekundären Darlegungslast substantiiert darlegen müsse, dass er das Abmahnschreiben abgesandt habe, lasse sich nicht herleiten, dass der (abmahnende) Kläger auch hinsichtlich des Zugangs der Unterlassungserklärung eine Darlegungs- oder Beweislast trage. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2008

    WIPO Arbitration and Mediation Center, Administrativ Panel Decision vom 01.09.2008, Case No. D2008-0987

    Die der MLP AG gegenüber kritisch eingestellten Betreiber des www.mlpwatchblog.com verstoßen mit der Domain mlpwatchblog.com nicht gegen Markenrechte der MLP AG. Zwar wolle man eine gewisse Verwechselungsgefahr nicht ausräumen und die maßgeblichen Kriterien des Panels hierfür seien erfüllt. Diese Kriterien seien jedoch nicht abschließend zu verstehen: Es sei eine Absicht erkennbar, nach der nicht die Reputation der MLP AG ausgenutzt werden solle; vielmehr seien die Inhalte lediglich kritisch-privater Nautr, nicht aber gewerblich motiviert. Für den einfachen Benutzer sei erkennbar, dass es sich bei der keinesfalls identischen Domain nicht um eine Domain der MLP AG handele. Die vollständige Entscheidung des WIPO Arbitration and Mediation Center zum Fall MLP Finanzdienstleistungen AG vs. WhoisGuard Protected findet sich hier (WIPO). Am 31.03.2007 hatte das OLG Hamburg der MLP AG einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Domain mlpblog.de eingeräumt.

  • veröffentlicht am 22. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2006, Az. 6 U 129/06
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, §§ 312 c BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass eine Widerrufsbelehrung in Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann eingebettet werden kann, wenn dies in der gesetzlich geforderten hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form erfolgt. Die von der Antragsgegnerin verwendete Widerrufsbelehrung sei, neben einer unzureichenden Link-Kennzeichnung, zu beanstanden, weil sie zu unauffällig in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet sei. Weiterhin hat sich das OLG mit der Rechtsmissbräuchlichkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auseinandergesetzt.
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