Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Dresden: Zur Auslegung von Unterlassungstiteln / Im Impressum „fehlende Aufsichtsbehörde“ erfasst nicht auch gleichzeitig „falsche Aufsichtsbehörde“veröffentlicht am 26. August 2015
OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 14 W 531/15
§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewODas OLG Dresden hat entschieden, dass Zweifel bei der Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels zu Lasten des Unterlassungsgläubigers gehen. Im vorliegenden Fall hatte der Unterlassungsschuldner die Aufsichtsbehörde anzugeben, da er dies zuvor vergessen hatte. Der Senat urteilte, dass gegen den Unterlassungsschuldner nunmehr kein Ordnungsgeld verhängt werden könne, weil er die falsche Aufsichtsbehörde angegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)