Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Werbung mit Preisnachlass muss eindeutig seinveröffentlicht am 16. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 195/07
§ 5 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung mit einem Preisnachlass wettbewerbswidrig ist, wenn in der Werbung nicht klar und deutlich auf die Voraussetzungen und Bedingungen des Preisnachlasses hingewiesen wird. Die Beklagte warb mit einem Preisnachlass von 19% („ohne Mehrwertsteuer“) an einem bestimmten Tag. Allerdings erfuhren Kunden erst auf Nachfrage im Ladengeschäft, dass dieser Preisnachlass nicht für Waren gelte, die nicht im Geschäft vorrätig seien, sondern erst bestellt werden müssten. Der BGH stellt klar, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer so genannten Verkaufsförderungsmaßnahme dem Verbraucher bereits in der Werbung klar und vollständig mitgeteilt werden müssten, damit dieser seine Kaufentscheidung in Kenntnis aller relevanten Umstände treffen könne (JavaScript-Link: Pressemitteilung). - OLG Stuttgart: Zu kurzfristiger, erheblicher Rabatt ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 31. August 2009
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008, Az. 2 U 82/07
§§ 3, 4, 5 UWG; § 543 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in einer Zeitung erschienene Werbung für Elektrogroßgeräte „ohne 19 % Mehrwertsteuer“, die nur für den Erscheinungstag der Werbung galt, wettbewerbswidrig ist. Ausschlag gebend für diese Bewertung war in diesem Fall nicht die Werbung mit einer Mehrwertsteuererstattung (die dem Werbenden rechtlich nicht möglich ist), sondern der für Großinvestitionen in Elektrogroßgeräte viel zu kurze Entscheidungszeitraum, der für einen Vergleich von Preisen und technischen Details erforderlich sei. Ein Zeitraum von wenigen Abendstunden, wie er berufstätigen Verbrauchern in der Regel nur zur Verfügung stehe, reiche bei Elektrogroßgeräten regelmäßig nicht aus. Inwieweit das Urteil auch für Onlineangebote gelten könnte, die der im Internet generell erhöhten Preistransparenz unterliegen, blieb offen. Zumindest bei hochpreisigeren Artikeln wird man dem Verbraucher jedoch auch im Onlinehandel eine gewisse Zeit zur Prüfung seiner Entscheidung zubilligen müssen, so dass im Ergebnis gleiche Maßstäbe anzusetzen sein dürften.