Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Bochum: Lieferfrist von 3 Wochen für eine Kinderfußdecke ist zu lang / Zur irreführenden Verwendung der Begriffe „Warenverfügbarkeit“, „Versandfertigkeit“ und „Lieferzeit“veröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Bochum, Urteil vom 03.07.2013, Az. I-13 O 55/13
§ 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Lieferfrist von 3 Wochen für eine einfache Kinderfußdecke zu lang ist und dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zudem stellte die Kammer fest, dass der Verbraucher nicht zwischen Warenverfügbarkeit, Versandfertigkeit und Lieferzeit unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)