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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 40/08
    §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; 309 Nr. 5 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die für den Fall einer Rücklastschrift (etwa wegen fehlender Kontodeckung) eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht, gegen § 309 Nr. 5 Alt. 1 lit. a BGB verstößt, da es sich insoweit um eine unwirksame Schadenspauschalierung handelt. Ob der Kunde zuvor eine Belastungs- oder Einzugsermächtigung für sein Konto erteilt habe und eine andere Zahlungsmöglichkeit vertraglich ausgeschlossen sei, sei unbeachtlich. (mehr …)

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