Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Die Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung müssen nicht erstattet werdenveröffentlicht am 4. November 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4a O 9/12 U.
§ 139 Abs. 2 PatGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die außergerichtlichen Rechtsanwalts- (und Patentanwalts-)Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung nicht erstattet werden müssen. Unwirksam sei die Abmahnung beispielsweise dann, wenn das Klagepatent nicht bezeichnet werde. Es bestehe für den Abmahnten keine Pflicht, selbst nachzuforschen, welches Patent zu den in der Abmahnung beschriebenen Merkmalen gehören könnte. Eine allgemeine Verpflichtung zur Marktbeobachtung und einer Schutzrechtsrecherche möglicher Wettbewerber bestehe ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung: