Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zum dinglichen Charakter des einfachen Nutzungsrechts / Das Abstraktionsprinzip im Urheberrechtveröffentlicht am 6. September 2009
BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 153/06
§§ 35, 41, 97 Abs. 1 UrhGDas BGH hat zur Geltung des sog. Abstraktionsprinzips im Urheberrecht entschieden. Zu beantworten war die Frage, ob ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, ebenfalls automatisch erlischt. Dies hat der BGH verneint. Das einfache Nutzungsrecht habe – wie auch das ausschließliche Nutzungsrecht – keinen schuldrechtlichen, sondern dinglichen Charakter. Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht daher nicht während der Dauer des Lizenzverhältnisses fortwährend in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. (mehr …)