IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2009

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az.  I ZR 153/06
    §§ 35, 41, 97 Abs. 1 UrhG

    Das BGH hat zur Geltung des sog. Abstraktionsprinzips im Urheberrecht entschieden. Zu beantworten war die Frage, ob ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, ebenfalls automatisch erlischt. Dies hat der BGH verneint. Das einfache Nutzungsrecht habe – wie auch das ausschließliche Nutzungsrecht – keinen schuldrechtlichen, sondern dinglichen Charakter. Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht daher nicht während der Dauer des Lizenzverhältnisses fortwährend in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. (mehr …)

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