Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: „[Das ist doch ein] Abzocker!“ ist ein unfeiner und zu entfernender Kommentarveröffentlicht am 26. Februar 2012
LG Köln, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 28 O 44/12 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Verkäufer nicht ohne Weiteres einen Käufer als „Abzocker“ titulieren darf, nur weil dieser – unter Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte – vom Kaufvertrag noch vor der Warenversendung zurücktritt. Die einstweilige Verfügung wurde nicht begründet. Was wir davon halten? Solch ein Beschluss gibt Anlass zu Spekulationen: (mehr …)