Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Kehl: „Individuelle“ AGB gehen einbezogenen weiteren AGB vorveröffentlicht am 15. Oktober 2013
AG Kehl, Beschluss vom 30.08.2013, Az. 5 C 19/13
§ 38 ZPO; § 305 BGB
Das AG Kehl hat entschieden, dass die selbst erstellten Transportbedingungen eines Spediteurs den zudem noch einbezogenen ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) vorgehen, soweit Widersprüche zwischen den Klauselwerken auftreten. Durch die Einbeziehung der ADSp bringe der Verwender zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte. Zum Volltext der Entscheidung: