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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2009

    BVerfG, Urteil vom 01.12.2009, Az. 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07
    Art. 4 Abs. 1, 2, 140 GG; Art. 139 WRV

    Das BVerfG hat entschieden, dass die vom Bundesland Berlin praktizierte Zulassung von Geschäftsöffnungszeiten an allen vier Adventsonntagen dem Grundgesetz widerspricht. Die Möglichkeit der Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen sei mit den  Schutzpflichtanforderungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit  Art. 140 GG und Art. 139 WRV nicht mehr in Einklang zu bringen. Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und  Feiertagsruhe müsse diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur  Regel erheben; die Ausnahme davon bedürften eines dem Sonntagsschutz  gerecht werdenden Sachgrundes. Bloße wirtschaftliche Interessen von  Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für  die Ladenöffnung genügten dafür grundsätzlich nicht. (mehr …)

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