Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Durchgehende Ladenöffnung an Sonntagen ist nicht verfassungsgemäßveröffentlicht am 1. Dezember 2009
BVerfG, Urteil vom 01.12.2009, Az. 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07
Art. 4 Abs. 1, 2, 140 GG; Art. 139 WRVDas BVerfG hat entschieden, dass die vom Bundesland Berlin praktizierte Zulassung von Geschäftsöffnungszeiten an allen vier Adventsonntagen dem Grundgesetz widerspricht. Die Möglichkeit der Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen sei mit den Schutzpflichtanforderungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 139 WRV nicht mehr in Einklang zu bringen. Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe müsse diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben; die Ausnahme davon bedürften eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügten dafür grundsätzlich nicht. (mehr …)