Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Kerpen: Wer sich mit falschen Daten bei eBay anmeldet, hat keinen Anspruch auf Vertragserfüllungveröffentlicht am 12. September 2014
AG Kerpen, Urteil vom 27.06.2014, Az. 104 C 106/14
§§ 145 ff BGB; § 1 und 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für eBay KleinanzeigenDas AG Kerpen hat entschieden, dass ein Käufer oder Verkäufer, der bei der Anmeldung zum Handel über eBay Kleinanzeigen falsche persönliche Daten angibt, keinen Anspruch auf Erfüllung bei Abschluss einer Transaktion hat. Es komme gar kein wirksamer Vertrag zustande, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil – nämlich zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande komme – fehle. Da bei falschen Daten das Risiko einer Nichterfüllung sehr groß sei und die wahre Identität sehr schwer zu ermitteln sein könne, sei derjenige, der seine Daten richtig angebe, schutzwürdig. Das Gericht zog sogar den Straftatbestand des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kerpen: Klausel, nach welcher sich Dauervertrag automatisch verlängert, muss vom Kunden zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden können, um Vertragsbestandteil zu werdenveröffentlicht am 10. Juli 2012
AG Kerpen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 104 C 427/11
§ 305c Abs. 1 BGBDas AG Kerpen hat entschieden, dass die eine automatische Vertragsverlängerung enthaltende Klausel (hier: für die Internetanzeige einer Immobilie) so hervorzuheben ist, dass sie vom Internetkunden im Buchungsvorgang zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden muss. Ist dies nicht der Fall und ist die Klausel auch nicht in den zum Vertragsbestandteil gewordenen AGB enthalten, so verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)