Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Nicht jede AGB-Bestimmung zur Leistungsdrosselung eines Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen ist unwirksam / „Leistungsbeschreibung“ statt AGB-Klauselveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, Az. 12 O 70/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Bestimmung „Je nach Tarif erhalten Sie ein bestimmtes Datenvolumen pro Abrechnungszeitraum mit der vereinbarten Bandbreite, also einer bestimmten größtmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit.] Wenn Sie ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben, passen wir die Bandbreite in allen Tarifen auf 384 Kbit/s an“ ein Teil einer Leistungsbeschreibung zu sehen ist, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zugänglich ist und demnach auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Oldenburg: Eine AGB-Klausel, welche die Anwendung deutschen Rechts zu Lasten ausländischen Verbraucherrechts ausschließt, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Januar 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).
- LG Kiel: AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende ist rechtswidrigveröffentlicht am 20. August 2014
LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
§§ 307 ff BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über Kostenpfand für SIM-Karte, pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karte sowie Gebühr für gedruckte Rechnung sind unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 26/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 307 Abs.1 S.1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 309 Nr. 4 BGB, § 309 Nr. 5a BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Kostenpfand für die Rückgabe einer ausgegebenen SIM-Karte, eine AGB-Klausel, die einen pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karten vorsieht sowie eine AGB-Klausel über eine Gebühr (in Höhe von 1,50 EUR) für jede Papierrechnung unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: AGB-Klausel in Reiseverträgen, die erheblichen Aufschlag bei Namensänderung vorsieht, ist unzulässigveröffentlicht am 22. Oktober 2013
LG München I, Urteil vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13
§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBDas LG München hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband entschieden, dass eine Klausel in einem Reisevertrag, die besagt „Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reisepreises oder mehr anfallen“, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dadurch unangemessen benachteiligt. Zudem weiche die Klausel vom Grundgedanken des § 651 b Abs. 2 BGB ab und es würden wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Änderungsvorbehalte auf einem Internet-Reiseportal können unwirksame AGB seinveröffentlicht am 17. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Hinweise wie „Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) – Änderungen vorbehalten“ oder „Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten“ auf einem Internet-Buchungsportal für Pauschalreisen unwirksame Geschäftsbedingungen sind. Es handele sich um unzulässige Änderungsvorbehalte, durch die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden. Diese würden auch nicht durch eine weitere Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wirksam, welche „zwingende Gründe“ für eine Änderung voraussetze. Auch diese Begrifflichkeit sei unklar. Zum Volltext der Entscheidung: