Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Wenn die Zulässigkeit der Berufung am falschen Aktenzeichen scheitertveröffentlicht am 25. Juni 2009
OLG Celle, Urteil vom 29.05.2009, Az. 14 U 76/09
§ 519 ZPODas OLG Celle hat darauf hingewiesen, dass eine Berufungsschrift, die ein falsches Aktenzeichen ausweist, so dass nicht ermittelt werden kann, gegen welches Urteil sich die Berufung richtet, unzulässig ist. Da sich in dem Verfahren weder aus den von der Berufungsklägerin angegebenen Gerichten noch aus dem Aktenzeichen oder einer beigefügten Urteilsausfertigung ergeben habe, welches Urteil angefochten werden sollte, hätten bis zum Ablauf der Frist für die Einlegung der Berufung unbehebbare Identitätszweifel in Bezug auf das Urteil bestanden, gegen das sich die Berufung habe richten sollen (vgl. dazu auch Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 519 Rdnr. 33 m.w.N.). Das gelte umso mehr, als auch die übrigen Angaben in dem Fax vom 15.04.2009 Fehler enthielten (Datum, Adresse der Partei, Parteibezeichnung des Klägers). (mehr …)