Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Koblenz: Zu spätes Verteidigungsvorbringen in Filesharing-Angelegenheit führt zum Unterliegen im Prozessveröffentlicht am 9. Oktober 2015
AG Koblenz, Urteil vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG, § 296 Abs. 1 ZPODas AG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der des illegalen Filesharings bezichtigt wird, das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren verliert, wenn er sich im Rahmen der Klageerwiderungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen nicht äußert, sondern es vorzieht, erst im Gerichtstermin zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorzutragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Koblenz: Der Betreiber eines Hotel-WLANs haftet nicht für Filesharing – bei ausreichender Sicherungveröffentlicht am 15. Juli 2014
AG Koblenz, Urteil vom 18.06.2014, Az. 161 C 145/14
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines zu einem Hotel gehörigen WLAN-Netzes nicht für durch Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftet. Dies sei vorliegend entsprechend zu bewerten, da der WLAN-Anschluss ausreichend gesichert gewesen sei, nämlich durch eine bei Auslieferung aktuelle Verschlüsselung und regelmäßig wechselnde Zugangspasswörter. Eine Überwachung seiner Angestellten und Gäste sei nicht erforderlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: