Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Neumarkt: Honorarforderungen aus einem Vertrag mit einer Online-Partnerbörse sind bei Partnervermittlung durch Betreiber nicht einklagbarveröffentlicht am 20. Mai 2015
AG Neumarkt, Urteil vom 27.07.2014, Az. 1 C 332/14 – nicht rechtskräftig
§ 656 Abs. 1 BGBDas AG Neumarkt hat entschieden, dass eine Honorarforderung aus einem Vertrag mit einer Online-Partnerbörse nicht einklagbar ist, wenn der Betreiber der Partnerbörse sich verpflichtet, für den Nutzer ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen und auf Grundlage dessen eine vertraglich vereinbarte Anzahl „passende“ Nutzer aus ihrem Datenpool für den Nutzer auszusuchen („Matching“) und sie ihm vorzuschlagen. Hier sieht das Amtsgericht die Anwendbarkeit von § 656 BGB. Anders verhalte es sich, so das Gericht, wenn der Nutzer selbst das Persönlichkeitsprofil erstelle und selbständig und eigeninitiativ nach von ihm selbst gewählten Kriterien andere Nutzer suche und auswähle. Die Berufung wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)