Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Urheberrechtswidrige Möbelkopien dürfen nicht verkauft, aber öffentlich benutzt werdenveröffentlicht am 17. Juli 2009
BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 148/06
§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. 1, 96 Abs. 1, 97 UrhGVielerorts ist bereits unbekannt, dass Möbel als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind und deren Nachahmung ohne Einwilligung des Urhebers abgemahnt werden kann. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die öffentliche Nutzung derartiger urheberrechtswidrig hergestellter Möbel in einer Zigarren-Lounge nicht als Urheberrechtsverstoß zu werten sei. Dabei beriefen sich die Karlsruher Richter vor allem auf die Rechtsprechung des EuGH. Dieser habe die Frage, ob von einer Verbreitung ausgegangen werden könne, wenn der Öffentlichkeit nur der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes überlassen werde, verneint. (mehr …)