Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Auch auf einer Website gilt das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhaltenveröffentlicht am 15. September 2015
LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.
- LG Düsseldorf: Zur Kenntlichmachung von Werbung in Internetportalen / Abgrenzung zu redaktionellen Beiträgen im sog. Anleserveröffentlicht am 3. Oktober 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in Pressemitteilungen, die im Internet veröffentlicht werden, bereits in den so genannten Anlesern, die auf die eigentliche Mitteilung hinweisen, kenntlich gemacht werden muss, wenn der Link auf einen werbenden Beitrag führt. Dies müsse ausdrücklich durch die Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ geschehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es sich für den Leser erkennbar nicht um eine Stellungnahme der Redaktion oder einer anderen wissenschaftlichen Stelle handele. Zum Volltext der Entscheidung: