Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wuppertal: Apotheken dürfen nicht für das Stechen von Ohrlöchern werbenveröffentlicht am 3. März 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 01.01.2015, Az. 12 O 29/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 4 ApBetrO, § 1a Abs. 10 u. 11 ApBetrODas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Apotheker keine Werbung für das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrsteckern betreiben darf. Eine solche Leistung sei nicht apothekenüblich, da sie nicht gesundheitsdienlich sei. Im Gegenteil werde beim Stechen von Ohrlöchern die köperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerwG: Der Verkauf von Magnetschmuck in Apotheken ist unzulässigveröffentlicht am 12. März 2014
BVerwG, Urteil vom 19.09.2013, Az. 3 C 15.12
§ 69 Abs. 1 S. 1 AMG; § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO, § 2 Abs. 4 ApBetrO; Art. 12 Abs. 1 GGDas BVerwG hat entschieden, dass in Apotheken kein Magnetschmuck verkauft werden darf. Es handele sich weder um ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt. Auch eine apothekenübliche Ware könne darunter nicht verstanden werden. Die bloße Möglichkeit, dass eine positive Auswirkung auf die Gesundheit durch den Schmuck erreicht werden könnte, genüge nicht. Ebenso wenig sei auf die Zweckbestimmung durch den Hersteller abzustellen. Apotheken sollen sich nicht zu „drugstores“ entwickeln. Zum Volltext der Entscheidung: