Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Firmenbezeichnung „Architektur und Bauen“ ist nur mit Eintrag in der Architektenliste zulässigveröffentlicht am 22. Dezember 2014
LG Leipzig, Anerkenntnisurteil vom 17.11.2014, Az. 05 O 2580/14
§ 1 Abs. 3 Sächsisches Architektengesetz; § 3 UWG, § 5 UWGDas LG Leipzig hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass eine Firmenbezeichnung mit dem Bestandteil „Architektur und Bauen“ wettbewerbswidrig ist, wenn das betreffende Unternehmen nicht in der Architektenliste eingetragen ist. Das sächsische Architektengesetz wurde diesbezüglich den Architektengesetzen der anderen Länder angepasst.
- BGH: Der Hinweis „Freier Architekt“ ist wettbewerbswidrig, wenn der Architekt nur in eine Architektenliste außerhalb Deutschlands eingetragen istveröffentlicht am 5. November 2010
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 68/09
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 2 BauKaG NRW; Art. 2; 4 Abs. 1 EU-RL 2005/36/EG
Der BGH hat entschieden, dass die Werbung „Freier Architekt“ wettbewerbswidrig ist, wenn der betreffende Architekt nicht in die entsprechende Liste der Architektenkammer des jeweiligen Landes eingetragen ist. Die Bestimmung des § 2 des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Tätigkeit als Architekt im Land Nordrhein-Westfalen unter dieser Bezeichnung grundsätzlich nur ausüben darf, wer in die Architektenliste der zuständigen Architektenkammer des Landes eingetragen ist, stelle eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dar. Die Vorschrift verstoße nicht gegen EU-Recht, auch wenn sie keine Ausnahme für den Fall vorsehe, dass ein in Nordrhein-Westfalen niedergelassener Architekt als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates (einschließlich Deutschlands) bereits in der Architektenliste eines EU-Mitgliedstaates eingetragen sei. Zitat: (mehr …)