Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Hannover: Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrechtveröffentlicht am 25. September 2013
VG Hannover, Urteil vom 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11
§ 81g StPODas VG Hannover hat entschieden, dass das Landeskriminalamt Niedersachen kein allgemeines Recht hat, die anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs (hier: häusliche Gewalt) abgegebene DNA-Probe auf Grund der langzeitlichen polizeilichen Auffälligkeit des Betroffenen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 23.09.2013: (mehr …)