Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Hannover: GEMA-Gebührenpflicht für asiatische Musik im Restaurantveröffentlicht am 10. Oktober 2014
AG Hannover, Urteil vom 06.03.2014, Az. 422 C 12176/13
§ 97 UrhGDas AG Hannover hat entschieden, dass ein Gastwirt GEMA-Gebühren zahlen muss, der in seinem Restaurant asiatische Musik abspielt. Auch für ausländische Unterhaltungsmusiktitel übe die GEMA die Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte aus. Zur Pressemitteilung vom 06.03.2014: