Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Bielefeld: Sorgfaltspflichten bei der Löschung von Webinhalten nach Aufhebung einer Lizenzvertragesveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
§ 339 BGB; § 348 HGB
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: