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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.01.2011, Art. X ZR 71/10
    § 21 ZPO, § 29 Abs. 1 ZPO; Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuG VVO

    Der BGH hat entschieden, dass eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung wegen eines ausgefallenen Fluges in die USA mit einem US-amerikanischen Luftfahrtunternehmen vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden kann. Dies sei jedenfalls bei einem geplanten Abflug aus Deutschland der Fall. Die internationale Zuständigkeit ergebe sich hierfür aus der ZPO. Der geplante Abflugort begründe insoweit den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Zur Pressemitteilung Nr. 7/2011:

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