Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zum Umfang des Auskunftsanspruchs bei einem Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 11. März 2015
OLG Köln, Urteil vom 21.11.2014, Az. 6 U 90/14
§ 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass dem Verletzten bei Wettbewerbsverletzungen regelmäßig kein Anspruch auf Rechnungslegung, sondern nur ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB zusteht und auch hinsichtlich des Auskunftsanspruchs zu berücksichtigen ist, ob eine Schadensschätzung erfolgen soll. Die Auskunftspflicht richte sich hinsichtlich ihrer Art und ihres Umfangs nach den Bedürfnissen des Verletzten unter schonender Rücksichtnahme auf die Belange des Verletzers. Dabei seien auch Art und Schwere der Rechtsverletzung von Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.
- LG Köln: Zu der Berechtigung eines Buchverlags, eine „Gesamtausgabe“ eines verstorbenen Lyrikers zu veröffentlichen / Zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchveröffentlicht am 12. März 2013
LG Köln, Teilurteil vom 13.02.2013, Az. 28 O 459/11
§ 242 BGB, § 4 VerlGDas LG Köln hat in diesem Fall interessante rechtliche Argumentationen zu den Rechten eines Verlags gegenüber den Erben eines verstorbenen Autors geliefert, u.a. zu der Frage, unter welchen Umständen eine Gesamtausgabe des Autors veröffentlicht werden dürfe und welche Vergütung hierfür zu entrichten sei. Gemäß § 4 VerlG sei der Verleger zur Veranstaltung einer solchen Gesamtausgabe grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken zustünden. Auch in diesem Fall sei seine Berechtigung auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt. Auch die Auskunftsansprüche der Erben wurden thematisiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass der Rechteinhaber selbst ausschließliche Rechte für die Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 12. März 2013
OLG München, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 86/13
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass ein Rechteinhaber Auskunft über Anschlussinhaber wegen urheberrechtswidrigen Filesharings im Internet verlangen kann, auch wenn er selbst nicht die ausschließlichen Rechte für die Internetnutzung der für ihn lizenzierten Werke besitzt. Auch wenn der Rechteinhaber lediglich die ausschließlichen Rechte für den Video-Bereich an einer Fernsehserie besitze und einfache Nutzungsrechte für den Online-Bereich, sei er in seinen Rechten betroffen, weil auch die Videoauswertung der streitgegenständlichen Werke auf Probleme stoße, wenn diese zuvor kostenfrei im Internet heruntergeladen werden können.
- BGH: Bei illegalem Filesharing besteht Auskunftsanspruch gegen Provider auch dann, wenn Filesharer selbst nicht „in gewerblichem Ausmaß“ gehandelt hat / Bitte hör auf zu träumen, alles kann nur schlechter werden!veröffentlicht am 13. August 2012
BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11
§ 101 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass einem Rechteinhaber bei illegalem Filesharing auch dann ein Auskunftsanspruch gegen Provider zusteht, wenn der Filesharer selbst nicht „in gewerblichem Ausmaß“ gehandelt hat. Es sei nicht erforderlich, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hätten. Dies mag ob der entgegenstehenden Haltung des Gesetzgebers (vgl. insbesondere BT-Drs. 16/5048, S. 65, Heymann, CR 2008, 568, 570) entsetzen verwundern, entspricht aber zumindest dem Gesetzeswortlaut. So lautet § 101 Abs. 2 UrhG: „In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß … 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Wie hoch sind die Rechtsanwaltskosten für einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch?veröffentlicht am 24. April 2012
AG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 139 C 283/11
§ 3 ZPO, § 34 BDSG
Das AG Köln hat den Streitwert für einen gerichtlich durchgesetzten datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch auf 1.500,00 EUR festgesetzt, nachdem der Beklagte dem Kläger Newsletter ohne vorherige Einwilligung übersandt hatte. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der IT-Blawg (hier). - OLG Stuttgart: Markenrechtlicher Auskunftsanspruch bricht nicht das Bankgeheimnisveröffentlicht am 24. Januar 2012
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2011, Az. 2 W 56/11
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der markenrechtliche Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG einen Bankangestellten nicht dazu verpflichtet, Informationen über einen Kontoinhaber (hier: Konto einer GmbH als sog. Briefkastenfirma) zu erteilen. Von der Auskunftspflicht ausgenommen seien nämlich solche Personen, die nach §§ 383 bis 385 ZPO im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt wären. Dazu gehörten auch Bankangestellte. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch kann auch gegen einen in der Schweiz ansässigen Sharehoster geltend gemacht werden / Filesharingveröffentlicht am 13. Juni 2011
OLG Köln, Urteil vom 25.03.2011, Az. 6 U 87/10
§ 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 7 UrhG; Art. 40 Abs. 1 EGBGB; Art. 12, 13 DSG (Schweiz)Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sharehoster auch dann vor einem deutschen Gericht auf Auskunft in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat. Dabei steht der Inanspruchnahme nicht entgegen, dass die Erteilung der begehrten Auskünfte durch sie gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen würde. Zitat: (mehr …)
- AG München: Unternehmen oder Privatpersonen steht praktisch kein direkter Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber hinsichtlich anderer Forennutzer zuveröffentlicht am 27. März 2011
AG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
§§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)