Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Oldenburg: Eine AGB-Klausel, welche die Anwendung deutschen Rechts zu Lasten ausländischen Verbraucherrechts ausschließt, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Januar 2015
LG Oldenburg, Urteil vom 11.06.2014, Az. 5 O 908/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach der im Vertrag nur deutsches Recht zur Anwendung kommen soll, ausländische Kunden in verbraucherrechtlicher Hinsicht benachteiligt und damit unwirksam ist und im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geahndet werden kann. Die Entscheidung wurde bestätigt durch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14).
- LG Hamburg: Die Rechtswahlklausel „Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird.“ in AGB ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 21. Oktober 2011
LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VODas LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.“ nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)