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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Backnang, Urteil vom 17.06.2009, Az. 4 C 810/08
    § 355 BGB

    Das AG Backnang hat entschieden, dass der Kunde auch bei Rasierern ein Widerrufsrecht ausüben kann, der Händler in diesem Fall aber unter Umständen bis zu 100 % Wertersatz fordern kann. Im vorliegenden Fall hatte der Kunde einen Rasierer gebraucht und sodann durch Ausübung des Widerrufsrechts versucht, Kaufpreis und Versandkosten zurückzuerhalten. Wie Händler und Gericht indes feststellten, enthielt der Scherkopf Bartstoppeln und roch nach abgestandenem Wasser sowie Schimmel. (mehr …)

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