Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Ein in einer Musterküche eingebauter Backofen muss nach der EnVKV gekennzeichnet werdenveröffentlicht am 22. Mai 2013
KG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 5 U 35/12
§ 339 S. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 EnVKV 2004Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Backofen, der Teil einer Musterküche war, bei nachfolgendem Verkauf gemäß der Energiekennzeichnungs-Verordnung gekennzeichnet werden muss. Durch den Anschluss und die Ausstellung des Geräts als Teil einer Musterküche werde dies nicht zum Gebrauchtgerät, für welches eine Kennzeichnungspflicht entfalle. Dies gelte selbstverständlich auch für die anderen in der Musterküche ausgestellten Geräte. Zum Volltext der Entscheidung: