Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Banadoo gibt nicht auf – Rechtsanwalt mit Forderungseinzug beauftragtveröffentlicht am 25. November 2009
Das Banadoo Shopping-Portal, über das wir u.a. wegen aus unserer Sicht unzureichend transparenter Geschäftspraktiken bereits berichteten (Link: banadoo), bleibt bei seinen Kostenforderungen hartnäckig. Nachdem das beauftragte Inkasso-Büro in einigen Fällen auf Grund von Beschwerden den Forderungseinzug einstellte, verzichtete Banadoo nicht etwa auf seine Forderungen gegenüber den überraschten Kunden, sondern schaltete nunmehr einen Rechtsanwalt, seines Zeichens Fachanwalt für Versicherungsrecht (!) ein, der sich für die Einhaltung der banadoo-AGB stark macht und eine willkürliche Änderung durch seine Mandantin wenig überraschend bestreitet. Interessant ist das vom Kollegen unterbreitete Vergleichsangebot: Für nur 40,00 EUR akzeptiert Banadoo eine Rücknahme der Kündigung und würde die Geschäftsbeziehung mit den sich geprellt fühlenden Kunden gerne wieder aufnehmen. Ob dieses „Angebot“ viele Anhänger finden wird, wagen wir allerdings zu bezweifeln.
- Anmelden, arglos weiterhandeln und – Banadoo!veröffentlicht am 9. November 2009
Überrascht zeigen sich in diesen Tagen einige Onlinehändler von den Geschäftspraktiken des Banadoo Shopping Portals. Zuvor hatten diese sich die in einem farblich hervorgehobenen Kasten enthaltenen Anmeldehinweise
„Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht: * Kostenlose Bannerschaltung und Verlinkung zum Shop * Keine Gebühren für Anmeldung und Wartung, keine versteckten Kosten … * Es fallen erst Kosten an, wenn ein banadoo.de User im Shop einkauft: 2,5 % netto vom Verkaufsumsatz“.
durchgelesen und sich auf dem Portal angemeldet. Die Händler glaubten an ein rundum kostenloses Angebot. In den Banadoo-AGB findet sich allerdings (zumindest aktuell) folgende Klausel:
„Der Vertrag zwischen banadoo.de und dem Vertragspartner kommt dann zustande, sobald das Anmeldeformular ausgefüllt und vom Vertragspartner persönlich unterschrieben bei banadoo.de per Post, per Fax oder per Onlineformular eingegangen ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb von 10 Kalendertagen ab Anmeldedatum (1) das Tracking-Script zu installieren, (2) den Backlink zu setzen und (3) die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften an banadoo.de ausgefüllt und unterschrieben zu senden. Durch Nichteinhaltung der Punkte (1) + (2) wird der Eintrag mit monatlich 25,– Euro zzgl.Mwst. berechnet“.
Zur Laufzeit heißt es u.a.:
„Die Mindestlaufzeit des Eintrages bei banadoo.de beträgt 12 Monate. … Wird der Vertrag nicht 2 Monate vor Vertragsablauf gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate.“
Mittlerweile sollen bereits diverse Zahlungsaufforderungen von einem namhaften Inkassounternehmen durch die Post gegangen sein. Eine Zahlungsaufforderung über eine Hauptforderung von 139,63 EUR liegt uns vor. (mehr …)