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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 12.10.2012, Az. 5 U 19/12
    § 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein Getränk, welches kein Bier enthält, irreführend ist. Der Verbraucher, der den Begriff „Beer“ zwanglos als „Bier“ übersetze, werde über den Inhalt getäuscht, was wiederum Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch könnten in diesem Fall auch Bierbrauereien und Bierhändler geltend machen, da deren Umsätze durch die Irreführung betroffen sein können. Zum Volltext der Entscheidung:

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