Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Kein „Beer“ ohne Bier!veröffentlicht am 30. November 2012
KG Berlin, Urteil vom 12.10.2012, Az. 5 U 19/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung „Ginger Beer“ für ein Getränk, welches kein Bier enthält, irreführend ist. Der Verbraucher, der den Begriff „Beer“ zwanglos als „Bier“ übersetze, werde über den Inhalt getäuscht, was wiederum Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch könnten in diesem Fall auch Bierbrauereien und Bierhändler geltend machen, da deren Umsätze durch die Irreführung betroffen sein können. Zum Volltext der Entscheidung: