IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. November 2014

    LG Kiel, Anerkenntnisurteil vom 24.10.2014, Az. 15 O 81/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Kiel hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei gleichzeitiger Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Bei dem Begriff „Flat“ oder „Flatrate“ erwarte der Verbraucher eine unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten ab einem bestimmten Volumen. Dies sei vorliegend gerade nicht gegeben. Dies hatte eine andere Kammer des LG Kiel ein Jahr zuvor noch anders gesehen (hier). Ob sich der Sachverhalt des aktuellen Urteils wesentlich von dem des früheren unterschied, ist leider nicht ersichtlich, da es sich um ein Anerkenntnisurteil handelt.

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2014

    LG Kiel, Urteil vom 19.09.2013, Az. 14 O 91/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5a UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters für eine „SMS-Flat“, die auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt war, zulässig ist. Vorliegend sei in der Onlinewerbung bei der erwähnten SMS-Flat eine hochgestellte „1“ angefügt gewesen sowie der Hinweis „Mehr Informationen findest Du hier“. Über einen dahinter stehenden Link sei der Anwender zu einer Unterseite gelangt, auf welcher der Hinweis auf 3.000 kostenfreie SMS enthalten gewesen sei. Dies genüge nach Ansicht des Gerichts, um ein Irreführung auszuschließen, zumal auf Grund der sehr hohen Menge an SMS, die im Regelfall nicht erreicht werde, die Relevanz der Information nur gering sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2014

    OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2014, Az. 6 U 31/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit „SMS Flat“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Anzahl der SMS pro Monat auf 3000 begrenzt ist und darüber hinaus nutzungsabhängige Entgelte anfallen. Die Bezeichnung „SMS Flat 3000“ für einen solchen Tarif sei hingegen gerade noch als zulässig anzusehen. Ein Großteil der Verbraucher verstehe dies als Begrenzung bzw. erkenne jedenfalls die Erläuterungsbedürftigkeit, so dass die Beklagte über zusätzliche Angaben die Irreführungsgefahr ausräumen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06
    §§
    4 Nr. 4, 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anzugeben, wenn diese vorhanden ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Ankündigung von Sonderangeboten unter der Überschrift „Räumungsfinale / Saisonschlussverkauf“ nicht zwangsläufig bedeuten müsse, dass die Aktion auf einen bestimmten (kurzen) Zeitraum begrenzt sei. Auch wenn eine Anlehnung an den früher gebräuchlichen Winterschlussverkauf angenommen werde, so wüssten verständige Verbraucher heutzutage, dass es den eigentlichen Winterschlussverkauf nicht mehr gibt. Und selbst wenn einige Verbraucher annähmen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot in Anlehnung an den ehemaligen Winterschlussverkauf handele, so sei dies nur als geringe Irreführung zu bewerten, die allenfalls eine Bagatelle darstelle.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2008

    Seit dem 01.09.2008 gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG (Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) eine deutliche Begrenzung der Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen. Bei einfach gelagerten Fällen mit einer lediglich unerheblichen Rechtsverletzung sind die dem Abmahner zu erstattenden Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung auf 100,00 Euro limitiert. Onlinehändler profitieren von der Regelung allerdings nicht, da gemäß § 97 a UrhG die Beschränkung lediglich für Fälle „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“, mithin für die Abmahnung von Privatenpersonen gilt. Der in eBay-Auktionen häufig unwissentlich betriebene Bilderklau ist damit nicht privilegiert, ebensowenig wie die widerrechtliche Übernahme fremder Artikelbeschreibungen oder Website-Layouts. Begünstigt werden sollen u.a. rechtsunkundige Jugendliche und Heranwachsende, die wegen unerlaubten Filesharings kostenpflichtig abgemahnt werden. Der Gesetzeswortlaut des neu geschaffenen § 97 a UrhG lautet:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2008

    OLG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 5 W 90/07 (zugl. 5 W 91/07)
    §§ 312 Abs. 1 Satz 1 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob und inwieweit ein Onlinehändler gegenüber einem Verbraucher die Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts einschränken darf. Das Oberlandesgericht entschied, dass eine diesbezügliche Einschränkung wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann. Das entscheidende Zitat lautet: „Gemäß § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt die Kosten und Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Das Gesetz sieht keinerlei nähere Regelungen dazu vor, in welchem konkreten Umfang diese Kostentragungspflicht besteht. Für den Regelfall mag es zutreffend sein, dass der Unternehmer lediglich verpflichtet ist, die Kosten für einen möglichst preisgünstigen Weg der Rückgabe zu übernehmen und der Verbraucher die Erstattung vermeidbarer Mehrkosten nicht verlangen kann. Die beanstandete Formulierung „…” geht indes über die Feststellung einer derartigen Selbstverständlichkeit aus. Denn hiermit legt sich der Unternehmer fest, dass er stets – und zwar ohne Rücksicht auf etwaige sachliche Notwendigkeiten einer abweichenden Regelung – nur den (denkbar) niedrigsten Kostenbetrag erstatten wird. … Eine derartige Einschränkung läuft indes der gesetzgeberischen Intention zuwider. Denn es sind durchaus unterschiedliche Sachverhaltsgestaltungen denkbar – z. B. bei der Rücksendung schnell verderblicher Ware -, bei denen der Verbraucher auch im Interesse des Unternehmers einen Weg der Rücksendung für geboten erachten darf, der nicht nach den (denkbar) niedrigsten Sätzen abgerechnet werden kann. Durch die beanstandete Klausel kann der Verbraucher in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise in der Ausübung seines Rückgaberechts behindert werden, wenn er befürchten muss, einen Teil der nach Sachlage notwendigen Kosten nicht erstattet zu erhalten. Schon aus diesem Grund stellt sich diese Klausel als unzulässig und wettbewerbswidrig dar.“
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2008

    Seit dem 15. Juni 2008 gelten auf der Internethandelsplattform eBay Versandkostenlimits für Verkäufer.

    Betroffen sind die Kategorien Audio & Hi-Fi, Beauty & Gesundheit, Computer, Filme & DVDs, Foto & Camcorder, Garten, Handy & Organizer, PC- & Videospiele, Sammeln & Seltenes, Software, TV, Video & Elektronik sowie Uhren & Schmuck. Beispielsweise gelten in der Kategorie Audio & Hi-Fi für Kopfhörer nunmehr maximale Versandkosten von 6,00 EUR, in der Kategorie Computer für Festplatten 8,00 EUR und in der Kategorie Uhren & Schmuck für Modeschmuck 5,00 EUR. Weitere Informationen finden Sie bei eBay (Klicken Sie auf diesen Link, der Java-Script verwendet: Versandkosten).

    Damit ist es nicht mehr möglich, Angebote einzustellen, welche die von eBay vorgegebenen Höchstgrenzen für Versandkosten übersteigen. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt aus einem ganzen Maß- nahmenkatalog eBays, die Handelsplattform eBay für Käufer attraktiver zu machen, indem an die privaten wie gewerblichen Verkäufer (Onlinehändler) höhere Qualitätsanforderungen gestellt werden.
    (mehr …)

I