Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zur negativen Feststellungsklage wegen unterlassener Antwort auf die Anfrage, ob Anspruch erhoben wirdveröffentlicht am 25. Juni 2010
BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az. VIII ZR 351/08
§ 256 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass eine negative Feststellungsklage auch dann statthaft sein kann, wenn der Beklagte sich trotz einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung mit einer Antwort zurückhalte und der Kläger in der Folge befürchten müsse, dass ihm der Beklagte aufgrund seines vermeintlichen Rechts ernstliche Hindernisses entgegensetzen werde. (mehr …)